Gesetzliches Krankengeld und Selbständigkeit

Krankengeld Selbständige

Im Fall von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, vor zu großen finanziellen Einschnitten recht gut geschützt.

Sie erhalten in der Regel zunächst sechs Wochen lang die „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ von
ihrem Arbeitgeber und im Anschluss Krankengeld von ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Für freiwillig versicherte Selbständige hingegen sieht es schlechter aus – und für privat versicherte
Selbständige ganz schlecht! 

Krankengeld Selbständigkeit
Kein Krankengeld für Selbständige

Privat versicherte Selbständige erhalten gar kein gesetzliches
Krankengeld.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige gilt: 
Am 01. Januar 2009 ist die Neuregelung des GKV Wett-
bewerbsstärkungsgesetzes in Kraft getreten, welche es nun
Selbstständigen erlaubt, auf das Krankengeld zu verzichten.

Zum Ausgleich hierfür wird der Versicherungsbeitragssatz für
Selbständige gesenkt. Die Selbständigen können als Ausgleich wahlweise einen ergänzenden Krankengeldwahltarif der Krankenkasse oder eine private Krankentagegeld Versicherung abschließen.


 

Selbständige benötigen privates Krankentagegeld

Wenn Sie also auf Ihr Krankengeld als Selbstständiger
nicht verzichten möchten, so haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können sich entweder über eine private Krankentagegeld
Versicherung absichern oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Wahltarif abschließen. Das Selbe gilt übrigens auch für das Krankengeld der Freiberufler.

Doch auch hier ist es für Sie als Selbstständiger bzw. Freiberufler wichtig, die Tarife und Leistungen der einzelnen Kassen, seien sie nun gesetzlich oder privat, genau zu vergleichen und abzuwägen. Beispielsweise ist zwar jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, einen Krankengeld – Wahltarif anzubieten, was besonders für jene Versicherungsnehmer interessant sein dürfte, welche auf Grund von Vorerkrankungen keine private Police mehr abschließen können. Im Gegenzug müssen Sie sich jedoch vertraglich verpflichten, nach Vertragsabschluss mindestens 3 Jahre bei der Kasse zu bleiben.
 

Gutverdienende: Krankentagegeld trotz Krankengeld

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Als gut verdienender Arbeitnehmer haben Sie, bei längerer
Krankheit, das Problem, dass die Krankengeldtarife der gesetz-
lichen Kassen lediglich einen gewissen Prozentsatz Ihres
Einkommens abdecken.

Der Rest geht Ihnen als Verdienstausfall verloren. Sie sollten
daher den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung in Erwägung ziehen. Diese hat nämlich den Vorteil, dass Sie mit ihr bis zu 100% Ihres Nettoeinkommens absichern können.

Weitere Informationen zum privaten Krankengeld bzw. Krankentagegeld.

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