Gesetzliches Krankengeld

Krankengeld Zeitraum 

Wer als gesetzlich versicherter Berufstätiger länger als sechs Wochen krank ist, bekommt in der
Regel Krankengeld. Das Krankengeld sichert die Lebenshaltung während einer längerfristigen
Arbeitsunfähigkeit und ist damit von erheblicher Bedeutung. Der Krankengeld Zeitraum ist
allerdings zeitlich begrenzt.

Wer sehr lange arbeitsunfähig ist, kann Gefahr laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren. 

Krankengeld Zeitraum
Fragebogen zum Krankentagegeld

Wegen derselben Krankheit (u. daraus resultierenden Folge-
krankheiten) erhält der Versicherte innerhalb von drei Jahren
höchstens 78 Wochen Krankengeld.

Diese Drei-Jahres-Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten
Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von
Krankengeld mitberechnet, so dass in bei einer Lohnfortzahlung
von sechs Wochen de facto nur 72 Wochen Krankengeld gezahlt
wird.

Kommt innerhalb der Dreijahresfrist eine weitere Krankheit hinzu, verlängert dies die 78 Wochen nicht. Etwas anderes gilt, wenn man nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums erneut erkrankt.


 

Krankengeld Fristen

Handelt es sich bei der neuen Erkrankung um dieselbe Krankheit
wie vorher, besteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur
dann, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit mindestens sechs
Monate nicht aufgrund dieser Krankheit arbeitsunfähig war und
darüber hinaus erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

„Dieselbe“ Krankheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn mehrere Fälle von Arbeitsunfähigkeit auf ein und dieselbe Grunderkrankung oder auf eine nicht ausgeheilte Erkrankung zurückzuführen sind.
 
Krankengeld Frist: Handelt es sich hingegen um eine andere Erkrankung, erzeugt diese eine neue, unabhängige Dreijahresfrist. In diesem Fall hat der Versicherte wieder vollen Anspruch auf das Krankengeld.
 

Dauer bis zum Bezug von Krankengeld

Krankentage-/Krankengeld
Tipps Krankentagegeld
Krankentagegeld FAQ
Krankengeld Selbständige 
Krankentagegeld ab wann?

Der Krankengeldanspruch beginnt bei einem Krankenhausaufent-
halt oder einer stationären Behandlung am Tag der Aufnahme,
ansonsten am Tag nach der ärztlichen Krankschreibung.

Allerdings ruht der Krankengeldanspruch, solange der Arbeitgeber
den Lohn fortzahlt. Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit
einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den
Arbeitgeber von mindestens sechs Wochen.

Zum Teil bestehen betriebliche Vereinbarungen, die eine Lohnfortzahlung auch über die gesetzliche festgelegte Zeit hinaus gewährleisten. Während dieser Zeit wird in der Regel kein Krankengeld ausgezahlt. Wer allerdings in den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt, kann sofort Krankengeld erhalten, weil er in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
 
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Bei Selbstständigen hängt der Beginn der Leistung von der Satzung der Krankenkasse und der gewählten Versicherung ab.

Einige gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige gar keine Versicherung mit Krankengeld an, bei anderen kann man zwischen Krankengeld ab dem ersten Tag oder nach mehreren Wochen wählen. Je früher der Krankengeldanspruch besteht, desto höher ist der Beitrag, den der Versicherte an die Krankenkasse zahlen muss.

Wichtig zu wissen: Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt.

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