Gesetzliches Krankengeld / Krankengeld Antrag

Krankengeld beantragen 

Wer in Deutschland krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und nach einer Lohnfortzahlungspflicht des
Arbeitgebers auch keine Einkünfte mehr hat, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag
auf Krankengeld
einreichen.

Gedacht ist das Krankengeld also als Lohnersatzleistung. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I
haben Anspruch auf Krankengeld, Hartz IV-Empfänger hingegen nicht. 

Gesundheitsfragen
Fragebogen zum Krankentagegeld

Damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, muss in der Regel
eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Diese muss
von einem Arzt bestätigt werden.

Damit die Kasse den Krankheitsstand überprüfen kann, gegeben-
enfalls medizinische Unterlagen herausgegeben werden. Außerdem
verlangen die Krankenkassen Belege darüber, dass der Versicherte
keine Lohnfortzahlung mehr erhält.

Ohne Einreichung dieser Unterlagen erhält man im Regelfall kein Krankengeld. Begründet wird das vor allem mit der Mitwirkungspflicht des Versicherten. Es soll vermieden werden, dass sich Simulanten auf dem Krankengeld „ausruhen“. 


 

Muss man Krankentagegeld selbst beantragen?

Das Krankengeld erhält man also nicht automatisch, sondern
man muss es beantragen. Bei den meisten Krankenkassen gilt
dabei folgender Ablauf: Der Versicherte erhält von seiner Kasse
oder direkt vom Arzt einen so genannten Auszahlschein.

Dieser wird sowohl vom Arzt als auch vom Versicherten ausgefüllt und unterschrieben und soll Informationen über den letzten Besuch in der Praxis, die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsdauer u.ä. enthalten. Der Versicherte muss zudem Angaben zu Bankverbindung, Rentenzahlungen und sonstigen Zahlungen machen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen und der Krankenkasse zukommen lassen, damit diese die Höhe des Krankengelds berechnen kann. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I informiert die Bundesagentur für Arbeit über die Höhe des Arbeitslosengeldes sowie darüber, wann die Fortzahlung endet.
 

Antrag Krankengeld: Was muss ich beachten?

Krankentage-/Krankengeld
Krankentagegeld
Krankentagegeld FAQ
Krankengeld Selbständige 
Krankentagegeld ab wann?

Wenn sowohl die Verdienstbescheinigung als auch der Auszahl-
schein bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sind, erhalten Sie Ihr
Krankengeld.

Dieses wird allerdings immer nur rückwirkend ausgezahlt, also
ausschließlich bis zum Unterschriftsdatum des Auszahlscheines.
Dies gilt auch, wenn eine voraussichtliche längere Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird.

Die Krankenkassen wollen hiermit vermeiden, zu viel Krankengeld auszuzahlen, was bei einer Vorauszahlung leicht passieren könnte. Im Normalfall gibt es für die Beantragung des Krankengelds keine zeitliche Begrenzung.

Ist der Versicherte allerdings nach ärztlichem Gutachten in seiner Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet anzusehen, kann ihm die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb derer ein Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation gestellt werden muss. Stellt der Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld.

Bei ihrem Antrag für Krankengeld sollten Sie übrigens darauf achten, dass der Krankenkasse alle nötigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Häufig wird auf den Formularen um eine Einverständniserklärung bezüglich der Herausgabe von ärztlichen Unterlagen gebeten.

Es geht also darum, dass der medizinische Dienst der Krankenkasse beim behandelnden Arzt Unterlagen einfordern kann, die zur Beurteilung des Krankheitszustands nötig sind. Wer aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken sein Einverständnis verweigert, geht dabei das Risiko ein, kein Krankengeld zu erhalten.

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