Tipps Krankentagegeld: Vergleich, Abschluß und Kündigung

Tipps zum Krankentagegeld

Ist die private Krankentagegeld Versicherung überhaupt für Sie geeignet?
Lesen Sie hier die gesammelten Tipps zum Krankentagegeld und nutzen
Sie die Fragen und Hinweise der bisherigen Nutzer.
 

Tipps zu den Versicherungsbedingungen

Lesen Sie vor einem Abschluß die Versicherungsbedingungen sorgfältig
durch und achten Sie darauf, dass Sie das Tagegeld ohne zusätzliche
Gesundheitsprüfung erhöhen können. So stellen Sie sicher, dass das
Krankentagegeld an ein steigendes Einkommen angepasst werden kann.
 

Tipps zum Beitrag

Spartipp: Durch die zeitliche Staffelung des Krankentagegelds können Sie 
den Beitrag reduzieren. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld,
das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht.

Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel:

Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag
 

Tipps für Arbeitnehmer

Zeitpunkt der Zahlung: Da Arbeitnehmer eine sechswöchige Lohnfort-
zahlung des Arbeitgebers erhalten, ist es ratsam das Krankentagegeld
erst in der siebten Krankheitswoche beginnen zu lassen. Ab diesem
Zeitpunkt sollten vor allem die Arbeitnehmer, die sich keine Einbußen
erlauben können, die Einkommenslücke mit dem Krankentagegeld
absichern. Die Höchstgrenze bis zu welcher maximal das Tagegeld ab-
geschlossen werden kann, liegt bei der durchschnittlichen Höhe des
Nettogehalts.

Wichtig für Gutverdiener: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten
bis zu eineinhalb Jahren das gesetzliche Krankengeld in Höhe von 70%
des Bruttolohns – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze!
Für gutverdienende Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungs-
grenze kann die Lücke zwischen dem alten Nettolohn und dem Kranken-
geld deutlich größer werden. Hier lohnt sich das Krankentagegeld!
 

Tipps für Selbständige

Spartipp für Selbständige: Schließen Sie das Krankentagegeld nicht
für die ersten Krankheitstage ab. Gerade der frühe Versicherungsbeginn
läßt den Krankentagegeldbeitrag in die Höhe schnellen. In der Regel
reicht die Zahlung ab dem 14. Krankheitstag völlig aus. Die niedrigeren
Beiträge können Sie zur Sicherheit für den Krankheitsfall zurücklegen.
 

Tipps für freiwillig Versicherte

Wahlfreiheit: Als freiwillig Versicherter wählen Sie selbst, ob Sie wie die
gesetzlich Versicherten das Krankentagegeld ab der siebten Woche beziehen oder ganz darauf verzichten und lieber eine private Tagegeld
Versicherung abschließen. Verzichten Sie auf das Tagegeld der Kranken-
kasse, dann haben Sie den Vorteil eines gringeren Beitragssatzes.
 

Tipps zur Kündigung der Krankentagegeld Versicherung

Kündigungsfrist: Unbedingt die vorgegebenen Fristen einhalten. Bei einer Kündigung ist nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend.
 

Tipps zum Krankentagegeld in der Elternzeit

Krankentagegeld Elternzeit: Da bei einer Erkrankung in der Elternzeit
kein Verdienstausfall entsteht, muss auch kein Krankentagegeld abge- schlossen werden. Besteht jedoch zu Beginn der Elternzeit bereits eine Versicherung, so sollten Sie diese auf keinen Fall kündigen. Immer voraus- gesetzt, dass Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder berufstätig werden wollen.

Sie können die Krankentagegeld Versicherung während der Elternzeit im
Rahmen einer Anwartschaft aufrecht erhalten. Warum? Sie haben in der
Elternzeit zwar keinen Versicherungsschutz, können aber danach die
alte Versicherung ohne Gesundheitsprüfung wiederbeleben.

Krankentagegeld Frage: Wie hoch darf es maximal sein? 

Krankentagegeld Tipps
Wie hoch darf das private Krankentagegeld sein?

Um sicherzustellen, dass mit dem Krankentagegeld kein Unfug angestellt wird und keine unerwünschte Bereicherung möglich ist, kann das private Kranken- tagegeld maximal 100% des Nettolohns (Durchschnitt der letzten 12 Monate) betragen. So wird sichergestellt, dass das Tagegeld lediglich den entstandenen Verdienstausfall kompensiert.

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