Auslandsreiseversicherung Anbietertipp

Was muss ich bei einem Vergleich der Anbieter von Auslandsreiseversicherungen beachten?

Sie sollten Ihre Versicherung in erster Linie nach den Leistungen und erst im Anschluss daran nach dem Preis auswählen. Achten Sie darauf, dass der Krankenrücktransport abgesichert ist. Prüfen Sie die Leistungsausschlüsse genau.

Bei der sogenannten Vorerkrankungsklausel sind z.B. Krankheiten, die bereits vor Reisebeginn behandelt wurden oder chronische Krankheiten ausgeschlossen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung für Sie im Notfall 24-h erreichbar ist.

Weitere Fragen und Antworten zur Auslandsreiseversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Auslands- reiseversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für
Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Auslandsreise Abschluss:
Kann die Auslandsreiseversicherung während des Urlaubs verlängert werden?

Auslandsreise Leistung:
Zahlt die Auslandsreiseversicherung
für bereits bestehende Krankheiten?
 

Alle Fragen zur Auslandsreise-versicherung haben wir Ihnen unter FAQ Auslandsreiseversicherung zusammengestellt. 

Auslandsreiseversicherung Tipp:

Zusatzversicherung Tipps
Achtung bei Vorerkrankungsklauseln: Sie sollten die Versicherungsbedingungen auf versteckte Ausschlüsse prüfen. So schließt z.B. eine „Vorerkrankungsklausel“ die Kosten- übernahme im Zusammenhang mit Krankheiten, die bereits vor Reisebeginn behandelt wurden, aus. Wählen Sie Ihre Versicherung in erster Linie nach den Vertragsbedingungen aus und entscheiden sich dann erst nach dem Preis.

Achtung bei Nachleistungsklauseln: Bei einer Jahrespolice besteht Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres mit einer Höchstdauer pro Auslandsreise von in Regel sechs Wochen. Manche Versicherer schränken den Zeitraum ein, in dem sie weiter leisten, wenn die vertragliche Höchstdauer überschritten wird. In diesem Fall gehen Sie ein hohes Risiko ein wenn sie nämlich aus gesundheitlichen Gründen Ihre Rückreise erst später- nach diesem Zeitraum antreten können. Ihre Versicherung sollte zumindest so lange zahlen, bis sie wieder transportfähig sind.