FAQ Heilpraktikerzusatzversicherung

Fragen und Antworten zur Heilpraktikerzusatversicherung

Unabhängig, ob Sie jung oder alt sind, sich noch in der Suchphase, Orientierungsphase befinden
oder schon eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, Sie finden nachfolgend wissenswerte und nützliche Informationen zur Heilpraktikerzusatzversicherung.

Fragen zur Heilpraktikerzusatzversicherung

Die Antworten wurden zur besseren Verständlichkeit und zur breiteren Nutzung teilweise verall-
gemeinert und/oder gekürzt.
 

Was leistet eine Heilpraktikerzusatzversicherung?

Eine Heilpraktikerzusatzversicherung übernimmt Kosten, die im Rahmen von nicht-schulmedizinischen Behandlungen entstehen. Hierzu zählen zum einen Heilbehandlungen, die durch einen anerkannten Heilpraktiker durchgeführt werden. Heilpraktiker besitzen keine Kassenzulassung, weshalb ihre Honorare nicht von gesetzlichen Kassen übernommen werden. Zum anderen rechnet man zu den nicht-schulmedizinischen Behandlungen Naturheilbehandlungen, die durch einen Hausarzt geleistet werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für nicht-schulmedizinische Heilbehandlungen teilweise oder vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen.

Zwar bewegen sich  die jährlichen Kosten für Heilpraktikerbehandlungen bewegen sich üblicherweise in einem erschwinglichen  Rahmen. Jedoch tendiert die ganzheitliche Medizin zu einer längerfristigen Behandlung von Krankheitsursachen, so dass der Therapiezeitraum im Schnitt länger als bei schul- medizinischen Behandlungen ist, wodurch langfristig hohe Kosten entstehen können.

Mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung kann man sich gegen Aufwendungen wie diese absichern.
Je nach Tarif lassen sich mit diesem Versicherungstypus Leistungen, die nach dem Gebühren- verzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet werden, sowie Behandlungskosten für Methoden, die im Hufelandverzeichnis – einer Zusammenstellung bewährter naturheilkundlicher Diagnostik- und Therapieverfahren – enthalten sind, versichern. Abgedeckt sind u.a. Heilmethoden wie die Akkupunktur, Akkupressur, Massage sowie die Hydro- oder Magnetfeldtherapie.
 

Was muss ich in Bezug auf die Beiträge für eine Heilpraktikerzusatzversicherung beachten?

Wie andere Typen von Zusatzversicherungen richten sich die Beiträge für eine Heilpraktiker-zusatzversicherung nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht eines Antragstellers. Personen mit hohem Eintrittsalter und längerer Krankheitsgeschichte müssen tendenziell höhere Beiträge bezahlen als junge, gesundheitlich robuste Personen.  Frauen müssen im Vergleich zu Männern in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen – ein Verhältnis, das sich mit zunehmendem
Alter jedoch umkehrt. Für die Kosten ebenfalls maßgeblich ist der Umfang der versicherten Leistungspalette sowie die vereinbarte Höchstgrenze für die Kostenerstattung.

Ferner fällt ins Gewicht, ob eine reine Heilpraktikerversicherung abgeschlossen wurde, oder ob die Heilpraktikerversicherung nur einer von mehreren Bausteinen einer Zusatzversicherung ist.
 

Trägt eine Heilpraktikerzusatzversicherung die vollen Kosten für eine Heilbehandlung?

Ob eine Heilpraktikerzusatzversicherung die Kosten für eine Heilbehandlung in vollem Umfang trägt, hängt sowohl vom Anbieter als auch von den vereinbarten Leistungen ab. Gängiger Standard ist eine Übernahme von mindestens 80% der anfallenden Aufwendungen.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten eine vollständige Kostenübernahme an. Allerdings ist dieser Service oft mit Einschränkungen verbunden. So können Versicherer beispielsweise eine jährliche finanzielle Höchstgrenze für Erstattungsbeträge festsetzen (zumeist zwischen 1.000 und
2.000 Euro) oder sie bieten im ersten Jahr des Vertrags nur eine eingeschränkte Leistungspalette an.
 

Ab wann kann man eine Heilpraktikerzusatzversicherung in Anspruch nehmen?

Wie bei anderen Formen von Zusatzversicherungen übernimmt der Versicherer die vereinbarten Leistungen nicht unmittelbar nach Abschluss des Vertrages. Vielmehr werden in der Versicherungs- police in der Regel Wartezeiten festgesetzt, die sich in eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von acht Monaten (bei Entbindungen oder Psychotherapien) untergliedern lassen. Ausgenommen sind jedoch Kosten, die in Folge eines Unfalls entstehen.
 

Kann ich eine Heilpraktikerzusatzversicherung separat abschließen?

Versicherungsunternehmen vergeben in der Regel keine Versicherungen, die sich einzig auf die Erstattung von nicht-schulmedizinischen Heilbehandlungen beziehen. Stattdessen binden sie Heilpraktikerversicherungen als Bausteine in Zusatzversicherungen ein, die außer der Erstattung von Heilpraktiker-Honoraren oder Naturheilbehandlungen durch Schulmediziner noch andere Leistungen enthalten (wie beispielsweise eine Brillenzusatzversicherung, eine Zahnzusatzversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung). Pakete, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung enthalten, können sich aus mehreren Versicherungsbausteinen zusammensetzen.

Im Gegensatz zu diesen Mischtarifen stellen „reine“ Heilpraktikerversicherungen, wie sie beispielsweise von der Gothaer-Versicherung angeboten werden (Tarif Medinatura), im Versicherungswesen hingegen nur eine Randerscheinung dar.
 

Wie lange läuft der Vertrag für eine Heilpraktikerzusatzversicherung?

Eine Besonderheit bei Heilpraktikerzusatzversicherungen ist die eingeschränkte Laufzeit mancher Verträge. Bei einigen Versicherungsunternehmen beträgt die maximale Laufzeit für eine Heil- praktikerzusatzversicherung drei Jahre. Bei manchen Versicherern läuft der Vertrag bereits nach zwei Jahren aus und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis drei Monate vor Vertragsende eine Kündigung durch den Versicherten erfolgt.

 

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