Krankengeld FAQ

Krankengeld – ab wann?

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, so greift bei Ihnen zunächst
die gesetzlich festgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Ihnen für die ersten 6 Wochen nach Eintritt der Erkrankung Ihren vollen Nettolohn auszuzahlen. Ab Beginn der 7. Woche erhalten Sie dann Krankengeld.

Selbstständige und Freiberufler müssen, wenn sie gesetzlich versichert
sind, die ersten 6 Wochen nach Eintritt der Krankheit mit Ersparnissen
überbrücken, bevor auch sie ab Beginn der 7. Woche Krankengeld
erhalten.

Allerdings haben sie die Möglichkeit, durch Abschluss einer privaten Krankentagegeld Versicherung die ersten 6 Wochen der Arbeitsun-
fähigkeit überbrücken.
 

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Die Auszahlung des Krankengeldes setzt voraus, dass Sie, bedingt
durch eine Krankheit, arbeitsunfähig sind. Theoretisch haben Sie am
ersten Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Ihren
Arzt Anspruch auf Krankengeld.

In der Praxis verhält es sich jedoch so, dass, wenn Sie in einem Arbeits- verhältnis stehen, Ihr Arbeitgeber zunächst noch 6 Wochen lang Ihr übliches Gehalt an Sie auszahlen muss, erst danach zahlt die Kasse Ihnen das Krankengeld aus.

Selbständige und Freiberufler müssen diese ersten 6 Wochen durch Ersparnisse oder eine private Zusatzversicherung überbrücken, Arbeits- losengeld I Empfänger erhalten die ersten 6 Wochen noch ihr Arbeits- losengeld von der Agentur für Arbeit, bevor auch sie ihr Krankengeld
von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt bekommen.
 

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Sie erhalten das Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse höchstens 78 Wochen lang ausgezahlt, danach werden sämtliche Zahlungen der Kasse an Sie eingestellt.
 

Wie hoch ist das Krankengeld?

Ihr Krankengeld wird von Ihrer Versicherung anhand Ihres Arbeitslohns errechnet. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Brutto- bzw. 90 Prozent Ihres Nettolohnes.

Hiervon werden jedoch noch Ihre Anteile zur Sozialversicherung von der Kasse ein behalten und an die zuständige Kasse weitergeleitet.

Den hierdurch entstehenden Verdienstausfall können Sie durch Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen.

Krankentagegeld Online: Tipps

Zusatzversicherung Tipps
Eigenanteil

Prüfen Sie vor dem Abschluss der Brillenversicherung, wie hoch Ihr Eigenanteil im Schadensfall ist. Da dieser meist prozentual vom Gesamtwert der Brille abhängt, lohnt sich eine Versicherung besonders, wenn Sie eine teure Brille besitzen, bei den sogenannten „Kassengestellen“ mit entsprechenden Gläsern ist sie meist unnötig.

Laufzeit

Sie sollten Ihre Brillenversicherung nicht für einen längeren Zeitraum als vier Jahre abschließen. Auf Grund des sinkenden Restwertes Ihrer Brille ist eine längere Vertragslaufzeit überflüssig.

Leistungen

Prüfen Sie die Angebote und die abgedeckten Leistungen genau, denn Sie sollten bei der Brillenversicherung nicht am falschen Ende sparen. Wenn Sie zum Beispiel eine sehr teure Brille kaufen möchten, sollten Sie diese nicht nur gegen Beschädigungen, sondern auch gegen Verlust und Diebstahl absichern.