Gesetzliches Krankengeld Bedingungen

Krankengeld und Urlaub 

Besonders Patienten, die über einen langen Zeitraum hinweg Krankengeld beziehen, stehen
irgendwann vor der Frage: Darf ich trotz meiner Arbeitsunfähigkeit und dem Bezug
von Krankengeld in den Urlaub fahren?

Die Antwort darauf ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. 

Krankengeld Urlaub
Urlaub trotz Krankengeld?

Wer Krankengeld bezieht, hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit,
trotzdem in den Urlaub zu fahren. Es liegt jedoch in der Hand der
Krankenkasse, ob sie das Krankengeld während dieser Zeit auszahlt
oder nicht.

Bei der Entscheidung geht es vor allem um die Frage, ob der
Urlaub die Genesung fördert oder eher behindert. Ob die Kasse
dem Krankengeldbezieher einen Urlaubsanspruch zuspricht,
hängt also sowohl von der Art der Krankheit ab, als auch davon,
was man im Urlaub machen möchte.

Wer zum Beispiel mit einem komplizierten Armbruch im Urlaub Bergsteigen will, wird dazu kaum die Genehmigung von der Kasse bekommen.
 
 

Urlaub während Krankengeld

Die meisten Chancen auf eine Fortzahlung des Krankengelds
im Urlaub
hat man, wenn der behandelnde Arzt ein Schreiben
verfasst, in welchem er bestätigt, dass keine ärztlichen Bedenken
gegen die Reise sprechen und sich der Urlaub sogar günstig auf
die Heilung auswirken kann.

Zudem sollte man einen Urlaubsort mit guter medizinischer Versorgung wählen, da auch dieser Aspekt von der Krankenkasse geprüft wird.
 
Auf keinen Fall sollte man abreisen, ohne seine Krankenkasse zu informieren. Sollte sie nämlich dennoch davon erfahren, ist mit der Streichung des Krankengeldes zu rechnen.
 

Krankengeld Urlaub Ausland

Krankentage-/Krankengeld
Tipps Krankentagegeld
Krankentagegeld FAQ
Krankengeld Selbständige 
Krankentagegeld ab wann?

Auch ein Urlaub im Ausland ist während des Bezugs von Kranken-
geld nicht prinzipiell ausgeschlossen. Natürlich muss aber auch hier
die Krankenkasse vorher zustimmen und nicht einfach mit der Zu-
versicht, dass es klappen wird das Krankengeld beantragen.

Sollte sie dies nicht tun, so ruht der Anspruch auf Krankengeld während der Dauer des Auslandsaufenthaltes.

In diesem Fall wird die Zahlung bei Ihrer Rückkehr fortgesetzt, soweit die notwendigen Voraussetzungen für den Bezug des Krankengelds weiterhin erfüllt sind. Erkundigen Sie sich schon vor Urlaubsantritt bei Ihrer Krankenkasse hinsichtlich einer hierfür notwendigen Meldung.

Auch wer während seines Auslandsurlaubs erkrankt, hat Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Dieser Anspruch gilt allerdings nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der Versicherte das auf EU-Ebene vorgeschriebene Meldeverfahren einhält. Ein Fall, der Anfang 2009 vor dem Hessischen Landessozialgericht verhandelt wurde, veranschaulicht diese Regelung: Ein in Deutschland beschäftigter Spanier reiste in sein Heimatland, um dort seinen Urlaub zu verbringen. Dort wurde er krank. Ein ansässiger Arzt bescheinigte ihm 17 Monate Arbeitsunfähigkeit wegen eines Rückenleidens. Erst nach Ablauf dieser Zeit kehrte der Mann nach Deutschland zurück und forderte von seiner Krankenkasse 72000 Euro Krankengeld. Die Kasse lehnte dieser Forderung ab und wurde darin vom Sozialgericht bestätigt. Denn der Kläger hätte spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Krankschreibung beim spanischen Träger der Krankenversicherung vorlegen müssen.

Es gilt also: Wenn Sie auch bei einer Erkrankung im Ausland vom Krankengeld profitieren wollen, melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich beim ausländischen Träger der Krankenversicherung. Andernfalls kann Ihre Versicherung die Leistung verweigern, da ihr die Möglichkeit einer Kontrolluntersuchung genommen wurde.

Krankentagegeld Preisvergleich
Krankentagegeld
-25 Versicherungen
-900 Tarife
-Kostenfrei
> Hier kostenlos vergleichen
Krankentagegeld Online