Krankenhaustagegeld Berufsunfähigkeitsrente Kann man gleichzeitig Krankenhaustagegeld und eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen?Die Leistungen einer Krankenhaustagegeld Versicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung können nicht parallel in Anspruch genommen werden, da die Zuständigkeiten der beiden Versicherungstypen sich nicht überschneiden. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte vorübergehend arbeitsunfähig, jedoch nicht berufsunfähig ist. Sobald er wieder erwerbsfähig ist oder auf Grundlage medizinischer Befunde als berufsunfähig eingestuft wird, endet sein Zahlungsanspruch. Demgegenüber greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem Moment, in dem ein Versicherter für berufsunfähig deklariert wird und somit aus dem Arbeitsleben ausscheidet. In der Regel behält sich der Versicherungsanbieter vor, zu prüfen, ob der Versicherte Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Zur Überbrückung dieser Überprüfungsphase, die in der Regel mit Wartezeiten von drei Monaten verbunden ist, zahlt die Krankentagegeldversicherung weiter das Krankentagegeld aus. Ein Bezug von Leistungen aus beiden Versicherungstypen ist auch deshalb nicht möglich, weil er unter Umständen in den Wirkungsbereich des Bereicherungsparagraphen fallen würde. Dieser schreibt vor, dass die Summe der Versicherungsgelder aus Krankenversicherungen nicht höher sein darf als der übliche Netto-Verdienst des Versicherten. Weitere Fragen und Antworten zur KrankenhaustagegeldversicherungHier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Kranken- haustagegeldversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangen- heit für Ihr Wissen.
KH-Tagegeld Leistungen: KH-Tagegeld Obergrenze: Alle Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Kranken- haustagegeld zusammengestellt. | Krankenhaustagegeld Tipp:
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