Krankenhaustagegeld Steuern

Ist eine Krankenhaustagegeld Versicherung steuerpflichtig?

Im Gegensatz zum Krankengeld, das durch gesetzliche Kassen gezahlt wird, ist das Krankenhaustagegeld privater Versicherungen und Zusatzversich-erungen nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressions-vorbehalt.

Dies gilt unabhängig davon, wie hoch der Betrag ist, der von der Versicherung ausgezahlt wird. Selbst bei einem vereinbarten Höchstsatz, der auf Grund eines langwierigen Krankenhausaufenthaltes über eine
große Zeitdauer hinweg gezahlt wird, bleibt der Patient von Steuern befreit.

Folglich ist der Versicherte nicht verpflichtet, Krankenhaustagegeld in seiner Steuererklärung anzugeben, selbst dann nicht, wenn er die Kosten für die Versicherung von den Steuern absetzt. Auch durch seine Einkommenshöhe entstehen dem Versicherten keine Abzüge.

Im Leistungsfall wird das Krankenhaustagegeld unabhängig von der Ein- kommenshöhe gezahlt. Maßgeblich ist allein die im Versicherungsvertrag
fest vereinbarte Tagegeldsumme.

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhaustagegeld Versicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Kranken- haustagegeld Versicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangen- heit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

KH-Tagegeld Wechsel:
Lohnt sich ein Wechsel zu einer leistungsstärkeren Versicherung?

KH-Tagegeld Leistungen:
Tritt eine Krankenhaustagegeld-Versicherung sofort in Kraft?

Alle Fragen zum Krankenhaustagegeld haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhaustagegeld zusammengestellt. 

Krankenhaustagegeld Tipp:

Zusatzversicherung Tipps

Maßgebliche Faktoren für die Beitragshöhe: Die Beiträge für eine Krankenhaustagegeld Versicherung sind abhängig vom Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Antrag-stellers.

Überlegen Sie sich daher möglichst frühzeitig, ob Sie eine Krankenhaustagegeld Versicherung abschließen möchten. Ihr Verdienst spielt für die Höhe des Versicherungssatzes hingegen keine Rolle. Im Leistungsfall wird das Krankenhaustagegeld unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens ausgezahlt.