Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Wer einen Krankenhaus-Aufenthalt hat,  benötigt zur Genesung eine optimale medizinische Behandlung, Ruhe und Diskretion – Faktoren,
die von gesetzlichen Krankenkassen, welche ihre Leistungen zunehmend einschränken, nicht in vollem Umfang gewährleistet werden können. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten einen Einheits-Pflegesatz, der lediglich die Behandlung durch den gerade diensthabenden Stationsarzt, eine Unterbringung in Mehrbettzimmern und die Verpflegung abdeckt. Wer als gesetzlich Versicherter einen Komfort wünscht, wie ihn Privatkassen-Patienten genießen, kann sich diesen durch den Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung sichern. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungen von Krankenhaus-Zusatzversicherungen aufgelistet:

– Chefarztbehandlung
– Art der Unterbringung
– Wahl des Krankenhauses

Bei der Tarifwahl ist als zentrales Ausschlagkriterium die Unterscheidung in einen Wahlleistungs- und einen Restkostentarif zu beachten. Bei ersterem werden nur die Kosten für die Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer) erstattet. Letzterer umfasst zusätzlich Sonderleistungen (höhere Aufwendungen für Tagespflegesätze in einer Spezialklinik, auwändigere Therapiemaßnahmen, Erstattung ambulanter Operationen), die in einem Wahlleistungstarif nicht enthalten sind.
 

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

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FAQ Zusatzversicherungen
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Krankentagegeld Alter:
Gibt es beim Krankentagegeld ein Höchstalter? 

Antrag:
Krankentagegeld – an wann sollte die Versicherung greifen? 

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Krankentagegeld Online: Spartipp

Zusatzversicherung Tipps
Durch die Staffelung des Krankentagegelds können Sie ord- entlich Beiträge sparen. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld, das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht.

Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel:
Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag

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