Krankenhaus Einbett- und Zweibettzimmer

Gibt es Krankenhauszusatzversicherungen nur für Einbett- oder Zweibettzimmer?

Eine Krankenhauszusatzversicherung, deren alleinige Leistung die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer vorsieht,
gibt es nicht.

Allerdings hat man als Patient die Möglichkeit, für einen Tagesaufpreis
ein Einbett- oder Zweibettzimmer zu erwerben. Da man die Länge und  Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten nicht abschätzen kann, ist dies jedoch mit einem finanziellen Risiko verbunden.

Wer dieses nicht eingehen möchte, kommt um das Abschließen einer Krankenhauszusatzversicherung – die neben der Unterbringung noch weitere Komfortleistungen erbringt – nicht herum.  
  

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankenhauszusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Krankenhauszsatzversicherung: 
Was ist der Unterschied zwischen
Wahlleistungs- und Restkostentarif?
 

Krankenhauszimmer:
Wie bekommt man als Kassenpatient
ein Einbett- oder Zweibettzimmer?

Alle Fragen zum Krankenhauszusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhauszusatzversicherung zusammengestellt. 

 

Tipp: Kündigung Krankentagegeld durch den Versicherten

Zusatzversicherung Tipps

Private Zusatzversicherungen werden immer zu Ablauf des laufenden Versicherungsjahres (nicht mit dem kalendarischen Jahr verwechseln) gekündigt. Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen vor der Kündigung nach, wann genau Sie kündigen können.

Achtung: Zu Vertragsbeginn der Versicherung sehen viele Zusatzversicherungen eine Mindestvertragslaufzeit von zewi bis drei Jahren vor. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie nicht kündigen.

Ausnahme Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitrags- erhöhung kündigen. In diesem  Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Monat nach Zugang der Beitragserhöhung.