Krankenhauszusatzversicherung für Kinder

Gibt es Krankenhauszusatzversicherungen
für Kinder?

Kinder können problemlos privat krankenhauszusatzversichert werden.
Die Beantragung des Versicherungsschutzes gestaltet sich in der Regel sogar wesentlich unkomplizierter als es bei älteren Patienten der Fall ist, weil Kinder die Gesundheitsanforderungen zur Bewilligung des Antrages zumeist ohne Schwierigkeiten erfüllen.

Da Krankenversicherungen von späteren Gesundheitsprüfungen absehen, ist ein Beitritt im Kindesalter daher empfehlenswert. Die Beiträge im Kindesalter sind niedrig – zumeist betragen sie nur ein Fünftel bis ein Zehntel der Summe, die ein Erwachsener von 35-40 Jahren zahlen müsste.
 

Welche Leistungen bieten Krankenhauszusatzversicherungen
für Kinder?

Grundsätzlich bieten Krankenhauszusatzversicherungen für Versicherte
im Kindesalter die gleichen Leistungen an, die sie für Erwachsene vor-
halten.

Einige wenige Versicherungsgesellschaften offerieren als Zusatzleistung die Kostenerstattung für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils.

In Bezug Welche auf die Erstattungshöhe des Tagessatzes sowie die maximale Dauer des elterlichen Aufenthaltes sind jedoch Höchstgrenzen festgesetzt.
 

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankenhauszusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Kostenfaktoren Beitrag: 
Von welchen Faktoren hängt der
Beitrag ab?

Ambulante Operationen:
Zahlt die Krankenhauszusatzversicher- ung bei ambulanten Operationen?

Einbettzimmer: Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung nur für Einbett- und Zweibettzimmer?

Alle Fragen zum Krankenhauszusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhauszusatzversicherung zusammengestellt. 

Tipp: Wann leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Zusatzversicherung Tipps

Zeitplanung: Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenhauszusatzversicherung tritt nicht automatisch mit Abschluss des Vertrages in Kraft. Vielmehr fallen in der Regel Wartezeiten von drei Monaten, in besonderen Fällen (wie z.B. bei Entbindungen oder Psychotherapie) auch von acht Monaten an.

Langfristig absehbare medizinische Behandlungen sollten daher in die Überlegung, zu welchem Zeitpunkt man die Versicherung abschließen möchte, einkalkuliert werden.