Was leistet eine private Krankenhauszusatzversicherung?

Krankenhauszusatzversicherung Leistungen

Was eine Krankenhauszusatzversicherung an Leistungen anbietet, hängt von dem gewählten
Tarif (Wahlleistungs- oder Restkostentarif) und vom Angebotsumfang der Versicherungsgesellschaft
ab. Die wichtigsten und gängigen Krankenhausleistungen sind im Folgenden aufgelistet.

Krankenhauszusatzversicherung – Wahl des Krankenhauses

Leistungen Krankenhaus
Was leistet die Zusatzversicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung gestattet dem Patienten
eine weitgehend freie Wahl des Krankenhauses. Er selbst ent-
scheidet, wo er behandelt werden möchte.

Anders als ein gesetzlich Versicherter braucht er sich nicht in
das nächstgelegene Hospital einliefern zu lassen, sondern kann
sich auch in einer weiter entfernten Spezialklinik, die einen
höheren Tagespflegesatz verlangt, behandeln lassen.

Eine Krankenhauszusatzversicherung für die Krankenhauswahl besitzt jedoch keine Gültigkeit für Privatkliniken, die keine Verträge mit gesetzlichen Kassen unterhalten.

Daneben kann eine Krankenhaus Zusatzversicherung zu ihren Leistungen die Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes zählen, mit dem Zusatzkosten, die von anderen Versicherungstypen nicht abgedeckt werden, bestritten werden können. Gesetzlich Versicherte müssen während eines Zeitraums von bis zu einem Monat ein Tagegeld (derzeit 10 Euro) entrichten. Kosten wie diese werden für den Kassenpatienten mit Zusatzpolice übernommen. Darüber hinaus zählt zu den Krankenhauszusatzversicherungs-Leistungen –  in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif – das Begleichen weiterer anfallender Aufwendungen, wie beispielsweise Telefon- oder Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Angehörige, Kinderbetreuung oder die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension. Verzichten Patienten auf die ihnen zustehenden Zusatzleistungen, haben sie einen Anspruch auf Auszahlung des Krankenhaustagegeldes.

Krankenhauszusatzversicherung – Arztwahl

Bei aufwändigen Eingriffen können Chefärzte, welche ihre
Behandlungsschritte einzeln nach der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) abrechnen, Honorare verlangen, die den üblichen
2,3-fachen Regelsatz übersteigen und bis zum 3,5-fachen Satz
reichen können.

Um diesen Forderungen zu entsprechen, offeriert eine Krankenhauszusatzversicherung in ihren Leistungen das Begleichen von Arzthonoraren in dieser Höhe; je nach Tarif übernimmt sie sogar Beträge, die diesen Satz überschreiten. Folglich gestattet sie dem Patienten eine freie Arztwahl. Statt auf den jeweils diensthabenden Stationsarzt angewiesen zu sein, können die Versicherten die Dienste eines fachkundigen leitenden Mediziners in Anspruch nehmen. Manche Versicherungsunternehmen bezahlen Chefarzthonorare auch bei ambulanten Operationen, die im Krankenhaus durchgeführt werden. Auf Grund ihres Status eines privat Versicherten dürfen gesetzlich Versicherte mit Zusatzpolice auch mit einer kürzeren Wartezeit bei der Terminvergabe rechnen.

Krankenhauszusatzversicherung – Zimmerbelegung

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Je nach gewähltem Tarif bietet eine Krankenhauszusatz-
versicherung
als Leistung die Unterbringung in einem Einbett-
oder Zweibettzimmer an.

Hierdurch kann sich der Patient das nötige Maß an Ruhe
und Privatsphäre sichern, welches für einen erholsamen
Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.

Dies ist insbesondere bei langwierigen Krankenhausaufenthalten, in denen das Hospital zum unfreiwilligen „Wohnsitz“ wird, maßgeblich. Da gesetzlich Versicherte diesen Leistungspunkt auch durch einen Aufpreis „dazukaufen“ können – und folglich dafür keine Versicherung abzuschließen brauchen – spielt er beim persönlichen Abwägen, ob eine Zusatzversicherung rentabel ist oder nicht, nur eine zweitrangige Rolle.

Krankenhauszusatzversicherung – Zimmerbelegung

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