Krankenhauszusatzversicherung LeistungszeitpunktAb wann leistet eine private Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungspolice festgelegten Zeitpunkt. Je nach Versicherungsanbieter existieren zudem Wartezeiten bis zum Inkrafttreten der vereinbarten Leistungen. Generell unterscheidet man eine allgemeine Wartezeit (diese beträgt in der Regel drei Monate) und eine besondere Wartezeit, die eine Entbindung sowie psychotherapeutische Maßnahmen betrifft (sie umfasst in der Regel acht Monate). Eine Ausnahmeregelung besteht für Unfälle: Hier fällt die Wartezeit weg; d.h., der Versicherungsschutz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ferner kann die allgemeine Wartezeit erlassen werden, wenn der Patient dies beantragt und einen ärztlichen Untersuchungsbericht vorlegen kann. Weitere Fragen und Antworten zur KrankenhauszusatzversicherungHier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankenhauszusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.
Kostenfaktoren Beitrag: Krankenhauszimmer: Alle Fragen zum Krankenhauszusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhauszusatzversicherung zusammengestellt.
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