Krankenhauszusatzversicherung Leistungszeitpunkt

Ab wann leistet eine private
Krankenhauszusatzversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungspolice festgelegten Zeitpunkt. Je nach Versicherungsanbieter existieren zudem Wartezeiten bis zum Inkrafttreten der vereinbarten Leistungen.

Generell unterscheidet man eine allgemeine Wartezeit (diese beträgt in der Regel drei Monate) und eine besondere Wartezeit, die eine Entbindung sowie psychotherapeutische Maßnahmen betrifft (sie umfasst in der Regel acht Monate).

Eine Ausnahmeregelung besteht für Unfälle: Hier fällt die Wartezeit weg; d.h., der Versicherungsschutz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ferner kann die allgemeine Wartezeit erlassen werden, wenn der Patient dies beantragt und einen ärztlichen Untersuchungsbericht vorlegen kann. 
  

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankenhauszusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
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Krankenhauszimmer:
Wie bekommt man als Kassenpatient
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Alle Fragen zum Krankenhauszusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhauszusatzversicherung zusammengestellt. 

 

Tipp: Privat bezahlen oder privat versichern?

Zusatzversicherung Tipps

Der Tipp für Ruheliebennde

Wer im Krankenhaus besonderen Wert auf Ruhe und wenig Besucher anderer Patienten legt, der ist gut beraten, sich für ein Einbettzimmer zu entscheiden.

Um ein Einbettzimmer zu bekommen, ist es nicht notwendig privat versichert zu sein oder eine Zusatzver-
sicherung abgeschlossen zu haben.

Die gewünschte Ruhe und Diskretion kann man sich im Bedarfsfall auch durch einen Aufpreis „dazukaufen“. Zusatzzahlungen wie diese lassen sich übrigens auch durch eine Krankenhaustagegeld Versicherung finanzieren.