Krankentagegeld Berufsunfähigkeit

Wie lange wird das Krankentagegeld nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit gezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch des Versicherten auf Krankentagegeld dann endet, wenn er nach medizinischem Befund als berufsunfähig eingestuft wird.

Um zu gewährleisten, dass ein Versicherer, bei dem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ermitteln kann,
ob der Betroffene einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, erlauben Krankentagegeld Versicherungen eine Fortzahlung des Krankentagegeldes bis drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
 
Besteht eine Berufsunfähigkeit nur vorübergehend, hat der Versicherte ferner die Option, seine Krankentagegeld Versicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Ist der Versicherte wieder erwerbsfähig, erhält er sein Krankentagegeld ohne Wartezeiten in voller Höhe.  

Es ist also nicht möglich für eine längere oder sogar unbegrenzte Zeit
Zahlungen aus Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit Versicherung
zu erhalten.  
  

Weitere Fragen und Antworten zur Krankentagegeld Versicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankentagegeld Versicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Krankengeld, Krankentagegeld: 
Was ist der Unterschied zwischen
Krankengeld und Krankentagegeld?
 

Beitragszahlung:
Was ist besser – die monatliche
oder jährliche Zahlvariante?

Schwangerschaft:
Schwanger und arbeitsunfähig – bezahlt hier die Versicherung?

Alle Fragen zum Krankentagegeld haben wir Ihnen unter FAQ Krankentagegeld zusammengestellt. 

 

Tipp: Kündigung Krankentagegeld durch den Versicherten

Zusatzversicherung Tipps

Private Zusatzversicherungen werden immer zu Ablauf des laufenden Versicherungsjahres (nicht mit dem kalendarischen Jahr verwechseln) gekündigt. Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen vor der Kündigung nach, wann genau Sie kündigen können.

Achtung: Zu Vertragsbeginn der Versicherung sehen viele Zusatzversicherungen eine Mindestvertragslaufzeit von zewi bis drei Jahren vor. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie nicht kündigen.

Ausnahme Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitrags- erhöhung kündigen. In diesem  Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Monat nach Zugang der Beitragserhöhung.