Krankentagegeld Schwangerschaft und Entbindung

Wird Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit in Folge von Schwangerschaft und Entbindung gezahlt?

Finanziell richtet sich die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Versicherten. Die Tagegeldsumme kann maximal auf eine Höhe von 100% des Nettoeinkommens aufgestockt werden.

Krankentagegeld Auszahlung: Anders als beim Krankengeld für gesetzlich Versicherte, das (für dieselbe Krankheit) auf eine 78-wöchige Frist beschränkt ist, existiert für das Krankentagegeld einer privaten Zusatzversicherung keine zeitliche Obergrenze.

Der Anspruch endet erst dann, wenn der Versicherte wieder erwerbsfähig ist oder für berufsunfähig erklärt wurde.

Eine private Krankentagegeldversicherung ist daher für chronisch Kranke sinnvoll. Sind diese nach Ablauf der Höchstleistungsdauer gesetzlicher Kassen weiterhin arbeitsunfähig, verlieren sie ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. 
  

Weitere Fragen und Antworten zur Krankentagegeld Versicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankentagegeld Versicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Krankengeld, Krankentagegeld: 
Was ist der Unterschied zwischen
Krankengeld und Krankentagegeld?
 

Steuern:
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Alle Fragen zum Krankentagegeld haben wir Ihnen unter FAQ Krankentagegeld zusammengestellt. 

 

Tipp: Krankentagegeld in der Elternzeit

Zusatzversicherung Tipps

Krankentagegeld Elternzeit: Da bei einer Erkrankung in der Elternzeit kein Verdienstausfall entsteht, muss auch kein Krankentagegeld abgeschlossen werden.

Besteht jedoch zu Beginn der Elternzeit bereits eine Versicherung, so sollten Sie diese auf keinen Fall kündigen. Immer vorausgesetzt, dass Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder berufstätig werden wollen.

Sie können die Krankentagegeld Versicherung während der Elternzeit im Rahmen einer Anwartschaft aufrecht erhalten.

Warum? Sie haben in der Elternzeit zwar keinen Versicherungsschutz, können aber danach die alte Versicherung ohne Gesundheitsprüfung wiederbeleben.