Krankentagegeld Steuern:

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Freiwillig versichertes Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig.
Im Gegensatz zum Krankengeld, das von gesetzlichen Kassen gezahlt
wird, unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Folglich braucht es bei der Steuererklärung nicht angegeben zu werden – selbst dann nicht, wenn der Versicherte die Kosten für die Versicherung absetzt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Geschäftsführer einer GmbH: Setzen diese ihre Prämie für ihre Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe von den Steuern ab, werden die Leistungen der Versicherung steuerpflichtig.
 

Weitere Fragen und Antworten zur Krankentagegeld Versicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankentagegeld Versicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Krankentagegeld Alter:
Gibt es beim Krankentagegeld ein Höchstalter? 

Leistungen:
Was sind die Leistungen einer Krankentagegeld Versicherung?

Alle Fragen zum Krankentagegeld haben wir Ihnen unter FAQ Krankentagegeld zusammengestellt. 

 

Tipp: Selbständige und freiwillig Versicherte

Zusatzversicherung Tipps
Spartipp für Selbständige:
Schließen Sie das Krankentagegeld nicht für die ersten Krankheitstage ab. Gerade der frühe Versicher- ungsbeginn läßt den Krankentagegeldbeitrag in die Höhe schnellen. In der Regel reicht die Zahlung ab dem 14. Krankheitstag völlig aus. Die niedrigeren Beiträge können Sie zur Sicherheit für den Krankheitsfall zurücklegen.