Krankentagegeld Steuern: Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?Freiwillig versichertes Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig. Folglich braucht es bei der Steuererklärung nicht angegeben zu werden – selbst dann nicht, wenn der Versicherte die Kosten für die Versicherung absetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Geschäftsführer einer GmbH: Setzen diese ihre Prämie für ihre Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe von den Steuern ab, werden die Leistungen der Versicherung steuerpflichtig. Weitere Fragen und Antworten zur Krankentagegeld VersicherungHier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankentagegeld Versicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.
Krankentagegeld Alter: Leistungen: Alle Fragen zum Krankentagegeld haben wir Ihnen unter FAQ Krankentagegeld zusammengestellt.
| Tipp: Selbständige und freiwillig Versicherte
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