News zur Pflegeversicherung

Zustimmung des Bundesrates hat auch Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Ab dem 01.01.2010 tritt die Verordnung über die Sozialversicherungs-
größen in Kraft, nachdem der Bundesrat ihnen am 27.11.2009 ohne Änderungsvorschläge zugestimmt hat.

Durch die Verordnung ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicherung und zwar von 3675 Euro auf 3750 Euro monatlich. Auch die Bezugsgrößen werden für die Kranken- und Pflege-
versicherung angehoben, nämlich von 2520 Euro auf 2555 Euro.

Diese News zur privaten Pflegezusatzversicherung wurden am 27.11.2009 eingestellt.

 

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Die Pflegebedürftigkeit

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Wer gilt als pflegebedürftig?

Die Entscheidung darüber, wer als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft bei gesetzlich Pflegeversicherten der Medizinische Dienst, bei privat Pflegever- sicherten „Medicproof“. Dabei erfolgt auch die Einteilung in eine der beste- henden drei Pflegestufen.

Pflegestufe 1: einmal täglich mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege.
Pflegestufe 2: dreimal täglich insgesamt drei Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege.
Pflegestufe 3: festgestellter Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts.

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