News zur Pflegeversicherung

Scharfe Rüge aus Brüssel der rechtlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung

Die deutsche Bundesregierung hat von der europäischen Kommission eine scharfe Rüge erhalten. Die Kommission erklärte, die rechtlichen Bestim-
mungen zur Pflegeversicherung
in Deutschland verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr.

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass eine pflegebedürftige Person, welche Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, diese nur innerhalb Deutschlands von ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig erstattet bekommt.

Hält sich die pflegebedürftige Person in einem anderen Land innerhalb
der EU auf, werden dieselben Leistungen von der gesetzlichen Kranken-
kasse nur anteilig getragen.

Die europäische Kommission hält diese Bestimmung nicht für geeignet,
eine Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit des Sozialversicher-
ungssystems zu verhindern. Darüber hinaus dürfte die Regelung die
Qualität der Pflege kaum verbessern.

Diese News zur Privaten Pflegeversicherung wurden am 20.11.2009 eingestellt.

Weitere News zur privaten Pflegezusatzversicherung

Private Zusatzversicherung: Der Trend ist unverändert
Ganze News: Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze [27/11/2009]

Rüge wegen rechtlicher Bestimmungen aus Brüssel
Ganze News: Rechtliche Bestimmungen Pflegeversicherung [20/11/2009]

Privatversicherung darf bei Täuschung kündigen
Ganze News: Leistungen der privaten Pflegeversicherung [16/11/2009]

Höhere Einstufung der Pflegestufe ist immer kostenlos
Ganze News: Einstufung der Pflegestufe [09/11/2009]

Private Pflegezusatzversicherung soll Pflicht werden
Ganze News: Private Pflegezusatzversicherung [21/10/2009]

Beiträge Pflegeversicherung und Krankenversicherung absetzbar
Ganze News: Beiträge Pflege- und Krankenversicherung [28/08/2009]

Kosten Pflegeversicherungstarife

Krankentagegeld Tipps
Was kosten Pflegeversicherungstarife?

Faktoren wie Dynamik (d. h. Anpassung der Beiträge an kontinuierlich steigende Pflegekosten), Höchsteintrittsalter und natürlich die Art und den Umfang der im Pflegefall gewährten Leistungen sind bei der Preisgestaltung entscheident.

Eine konkrete Aussage kann also erst getroffen werden, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind.

Weitere Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

Beantwortete Fragen zur privaten Pflegeversicherung

Wann kann ich meine private Zusatzversicherung kündigen?
Bilden Krankenzusatzversicherungen Altersrückstellungen?
Ist der Abschluß einer Brillenversicherung sinnvoll?
Gibt es beim Krankentagegeld ein Höchstalter?
Krankentagegeld - ab wann sollte die Versicherung greifen? 
Soll ich den Krankentagegeld Beitrag monatlich oder jährlich zahlen?