Beitrag für die gesetzliche und private Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen
gewährt. Bei der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einstufung nach der Schwere.

Hier unterscheidet man drei Pflegestufen – von der erheblichen bis zur Schwerstpflegebedürftigkeit.

Leistungen der Pflegeversicherung
Was leistet die Pflegeversicherung?

Entscheidend für diese Einstufung ist, welcher Zeitaufwand
aufgewendet werden muss, um die entsprechende Pflegel-
eistung durchzuführen.

Die Pflege kann dabei in der Wohnung des Pflegebedürftigen
von einem Familienmitglied oder einer anderen Bezugsperson
übernommen werden (Zahlung von Pflegegeld).

Wenn eine solche Person nicht zur Verfügung steht, können
die Pflegeleistungen auch von professionellem Pflegepersonal durchgeführt werden. Die dritte Möglichkeit ist die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Je nachdem, welche Variante gewählt wird, sind die Leistungen der Pflegeversicherung unterschiedlich.

Private Pflegeversicherung Leistungen

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung orientieren
sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Somit nehmen private Versicherungen die Festsetzung der Pflege-
stufe nach denselben Kriterien vor wie die gesetzliche Pflegever-
sicherung.

Unterschiede gibt es allerdings bei den Beiträgen. Für bestimmte Personengruppen bieten private Versicherer vergleichsweise günstige Pflegeversicherungen an, da die Beiträge sich an den vorliegenden Risiken orientieren. Die Übernahme der Leistungen der privaten Pflegeversicherung erfolgt in Geldwerten bis zur Höhe der von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommenen Sachleistungen.

Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

Pflegeversicherung Links
mit/ohne Gesundheitsprüfung
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Bei der Übernahme der Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung
wird grundsätzlich zunächst einmal
die häusliche Pflege angestrebt.

Die Pflege kann dabei entweder von Angehörigen bzw.
Freunden oder einem Pflegedienst übernommen werden.

Zwar fällt die Zahlung im ersten Fall deutlich geringer aus. Aber die Pflegeperson hat den Vorteil, dass sie automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert ist, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Außerdem ist das gezahlte Pflegegeld steuerfrei.
Um allerdings die notwendige Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen, reichen im Regelfall die Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung

Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, muss einen schriftlichen Antrag stellen – entweder durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars oder durch ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse. Der Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung bezieht sich immer nur auf eine Pflegestufe. Bei erhöhtem Pflegeaufwand muss zur Einstufung in eine höhere Pflegestufe ein weiterer Antrag gestellt werden.

Fragen zur Pflegeversicherung

Notwendigkeit: Ist der Abschluß einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Früher Abschluss: Lohnt es sich bereits in jungen Jahren abzuschließen?
Gesundheitsprüfung: Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung?
Pflegebedürftigkeit: Wer gilt als pflegebedürftig?

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