Stationäre Krankenzusatzversicherung

Leistungsmodul stationäre Krankenzusatzversicherung

Der Sinn einer privaten Krankenzusatzversicherung liegt darin, gesetzlich Versicherten den Status
von Privatpatienten zu beschaffen. Bei diesem Versicherungstyp unterscheidet man zwei Tarifmodelle:
Modultarife und Ergänzungstarife.

Stationäre Leistungen
Krankenzusatzversicherung stationär

Erstere Tarifform erlaubt es Versicherten, ausgehend von einem
Grundtarif nach einem Baukastensystem weitere Leistungs-
module hinzuzuwählen.

Dies ermöglicht eine Fokussierung auf spezifische Bereiche. Im
Gegensatz dazu lassen sich bei einem Ergänzungstarif gesetzliche
Leistungen auf den Umfang des privaten Service aufstocken, so dass ein breiter Rundumschutz entsteht.

Krankenzusatzversicherung stationär: Die Leistungen der Tarife lassen sich in fünf große Klassen unterteilen; eine davon ist der stationäre Bereich.

Zu diesem gehört die Krankenhauszusatzversicherung, deren Grundidee darin besteht, Komfort-
leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes zu versichern. Die wichtigsten Leistungen einer stationären Krankenzusatzversicherung betreffen die Arztwahl, die Art der Unterbringung und die Wahl des Krankenhauses.


 

Stationäre Krankenzusatzversicherung: Chefarztbehandlung und Einzelzimmer

Krankenzusatzversicherung Chefarzt: Eine stationäre
Krankenzusatzversicherung ermöglicht es Patienten, ihren
Arzt frei zu wählen. Anstatt auf den gerade nach Dienstplan
eingeteilten Stationsarzt angewiesen zu sein, können sich
die Versicherten vom Chefarzt behandeln lassen, denn die
höheren Honorarkosten, die über den üblichen 2,3-fachen
Regelsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgehen und das 3,5-fache (oder sogar mehr) betragen können, werden von der stationären Krankenzusatzversicherung getragen. Dank ihres Status als Privatpatient werden Zusatzversicherte auch bei der Terminvergabe gegenüber Patienten mit einer gewöhnlichen gesetzlichen Versicherungspolice bevorzugt und kommen so schneller an die Reihe.

Krankenzusatzversicherung Einbettzimmer: Darüber hinaus verschafft eine stationäre Krankenzusatzversicherung dem Kunden freie Hand bei der Wahl seiner Unterbringung. Während sich gesetzlich Versicherte ein Mehrbettzimmer mit anderen – möglicherweise lärmfreudigen – Zimmergenossen teilen müssen, erhalten Personen mit   Krankenzusatzversicherung Einzelzimmer oder Zweibettzimmer. Sie bekommen so die nötige Privatsphäre und Ruhe, um erholsam genesen zu können. Dieser Service bedeutet vor allem bei längeren Krankenhausaufenthalten, bei denen das Hospital als unfreiwilliger „Wohnsitz“ fungiert, eine enorme Entlastung für die Betroffenen.
 

Stationäre Krankenzusatzversicherung: Wahl des Krankenhauses

Anbieter im Überblick
Zahnzusatzversicherungen 
Krankenhaustagegeld
Auslandsreiseversicherung
Pflegezusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung Krankenhaus: Als dritte Serviceleistung
gewährt eine stationäre Krankenzusatzversicherung dem
Patienten Wahlfreiheit bei der Bestimmung des Hospitals.

Müssen sich Personen mit gesetzlicher Police ins nächstliegende
Hospital bringen lassen, kann ein Zusatzversicherter verfügen,
dass man ihn in einer weiter entfernten Spezialklinik, die einen
höheren Tagespflegesatz verlangt, gesund pflegt. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur bei Privatkliniken, welche Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben. 

Häufige Fragen zur privaten Krankenzusatzversicherung

Bilden Krankenzusatzversicherungen Altersrückstellungen?
Ist der Abschluß einer Brillenversicherung sinnvoll?

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