Krankenhauszusatzversicherungen Tarife

Was ist der Unterschied zwischen
Wahlleistungs- und Restkostentarif?

Die Leistungen von Krankenhauszusatzversicherungen unterscheiden
sich je nach Tarif. Die Tarife lassen sich in Wahlleistungs- und Restkostentarife untergliedern.

Durch erstere Tarifform werden lediglich die Kosten für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer) abgedeckt. Letztere Tarifform ersetzt neben den Wahlleistungen zusätzlich anfallende Sonderleistungen (höherer Tagespflegesatz von Spezialkliniken, aufwändigere Therapiemaßnahmen, Bezahlen ambulanter Operationen).

Da der Leistungsumfang von Wahlleistungs- und Restkostentarif erheblich variieren kann, empfiehlt es sich, das „Kleingedruckte“ in der Versicherungspolice zu lesen, um festzustellen, ob die gewünschten Komfortleistungen auch tatsächlich im Umfang eines gewählten Wahlleistungstarifs enthalten sind oder ob man sich besser für einen Restkostentarif entscheidet.  
  

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur privaten Krankenhauszusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Krankengeld, Krankentagegeld: 
Was ist der Unterschied zwischen
Krankengeld und Krankentagegeld?
 

Beitragszahlung:
Was ist besser – die monatliche
oder jährliche Zahlvariante?

Schwangerschaft:
Schwanger und arbeitsunfähig – bezahlt hier die Versicherung?

Alle Fragen zum Krankenhauszusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Krankenhauszusatzversicherung zusammengestellt. 

 

Tipp: Kündigung Krankentagegeld durch den Versicherten

Zusatzversicherung Tipps

Private Zusatzversicherungen werden immer zu Ablauf des laufenden Versicherungsjahres (nicht mit dem kalendarischen Jahr verwechseln) gekündigt. Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen vor der Kündigung nach, wann genau Sie kündigen können.

Achtung: Zu Vertragsbeginn der Versicherung sehen viele Zusatzversicherungen eine Mindestvertragslaufzeit von zewi bis drei Jahren vor. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie nicht kündigen.

Ausnahme Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitrags- erhöhung kündigen. In diesem  Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Monat nach Zugang der Beitragserhöhung.