Zahnzusatzversicherung Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung – kaum ein Anbieter verzichtet darauf

Für gewöhnlich ist für den Beitrag einer Zahnzusatzversicherung der Gesundheitszustand der
zu versichernden Person bei Antragsstellung entscheidend. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken-
versicherung besteht bei einer privaten Zahnzusatzversicherung kein Zwang zur Aufnahme.

Leidet jemand bei der Antragstellung an einer schweren Zahnerkrankung, kann die Versicherung
den Antrag entweder ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen und eventuell auch die
entsprechende Krankheit für Leistungen ausschließen.  

Gesundheitsprüfung
Fragebogen Zahnzusatzversicherung

Es gibt allerdings auch Angebote von Zahnzusatzversicherungen,
bei denen praktisch keine Zahnfragen im Antrag gestellt werden.
 
Hier kann sich theoretisch auch jemand versichern lassen, der
überhaupt keine Zähne hat. Natürlich wird auch hier nicht für
bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Schäden oder
laufende Behandlungen geleistet.

Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn falls der Versicherer im Leistungsfall von unwahren Angaben erfährt, so ist er von der Verpflichtung der zur Leistung frei und kann im schlimmsten Fall den Vertrag sogar kündigen.

Zahnversicherung Gesundheitsfragen

Die meisten Anbieter stellen Gesundheitsfragen vor der
Aufnahme
einer Mitgliedschaft. Zu diesen Fragen gehört
z.B., wie viele Zähne fehlen und wie viele bereits ersetzt
sind.

Das heißt bei der ersten Frage müssen nur die tatsächlich
fehlenden Zähne und nicht die bereits ersetzten angegeben werden. Es gibt Versicherer, die schon ab zwei fehlenden Zähnen, die nicht ersetzt sind, ablehnen oder einen hohen Zuschlag verlangen. Zuschläge gibt es auch in unterschiedlicher Höhe, je nach der Anzahl ersetzter Zähne. Ein Beispiel eines Versicherers wären 10 Euro Zuschlag monatlich für für 7 bis 9 ersetzte Zähne.

Manche Versicherer lehnen ab oder nehmen nur mit aufwändigen Leistungsausschlüssen einen Vertrag auf, wenn zum Versicherungszeitpunkt gerade eine zahnärztliche Maßnahme läuft oder kurzfristig ansteht. Sofern ein Risikozuschlag gefordert wird, kann der Versicherer das Angebot annehmen oder ablehnen. In jedem Fall sollten Sie Verträge mit Leistungsausschlüssen vermeiden.
 

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Zahnversicherung Fragen
Versicherung ohne Wartezeit?
Welche Leistungen sind drin?
Leistet sie auch im Ausland? 
Auch für Kinder sinnvoll?

Obwohl bei den meisten Versicherern eine Gesundheitsprüfung
notwendig ist, gibt es auch solche, die keine Gesundheitsfragen
stellen.

Hier kann sich auch versichern lassen, wer schlechte Zähne hat
oder bei wem aktuell eine Behandlung notwendig ist. Fehlende
Zähne werden nicht von allen Anbietern mitversichert.

Die meisten Tarife sehen hier einen Leistungsausschluss vor. Dies ist fast immer bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen der Fall. Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, die fehlende Zähne gegen einen Zuschlag von 10% pro fehlendem Zahn mit versichern. Grundvoraussetzung für die Mitversicherung fehlender Zähne ist immer, dass der Ersatz eines fehlenden Zahnes zum Zeitpunkt des Abschlusses weder notwendig noch angeraten oder geplant war. Eine Mitversicherung von Zähnen, die erst kurz vor Vertragsabschluss gezogen worden sind, ist normalerweise nicht möglich. Die Mitversicherung solcher Zähne kann durchaus sinnvoll sein, da dann auch die volle Tarifleistung gewährleistet ist, wenn z.B. eine Prothese den fehlenden Zahn mit ersetzen soll.

Wie gesagt, stören fehlende Zähne oder laufende Behandlungen bei Anbietern, die keine Gesundheitsfragen stellten, nicht die Aufnahme in die Versicherung. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kosten dieser Behandlung übernommen werden, für bereits eingetretene Versicherungsfälle leistet keine Versicherung oder anschaulicher gesagt, „ein brennendes Haus kann nicht mehr versichert werden“. 

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