Zahnzusatzversicherung GesundheitsprüfungDie Gesundheitsprüfung – kaum ein Anbieter verzichtet daraufFür gewöhnlich ist für den Beitrag einer Zahnzusatzversicherung der Gesundheitszustand der Leidet jemand bei der Antragstellung an einer schweren Zahnerkrankung, kann die Versicherung
Es gibt allerdings auch Angebote von Zahnzusatzversicherungen, Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn falls der Versicherer im Leistungsfall von unwahren Angaben erfährt, so ist er von der Verpflichtung der zur Leistung frei und kann im schlimmsten Fall den Vertrag sogar kündigen. Zahnversicherung GesundheitsfragenDie meisten Anbieter stellen Gesundheitsfragen vor der Das heißt bei der ersten Frage müssen nur die tatsächlich Manche Versicherer lehnen ab oder nehmen nur mit aufwändigen Leistungsausschlüssen einen Vertrag auf, wenn zum Versicherungszeitpunkt gerade eine zahnärztliche Maßnahme läuft oder kurzfristig ansteht. Sofern ein Risikozuschlag gefordert wird, kann der Versicherer das Angebot annehmen oder ablehnen. In jedem Fall sollten Sie Verträge mit Leistungsausschlüssen vermeiden. Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Obwohl bei den meisten Versicherern eine Gesundheitsprüfung Hier kann sich auch versichern lassen, wer schlechte Zähne hat Die meisten Tarife sehen hier einen Leistungsausschluss vor. Dies ist fast immer bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen der Fall. Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, die fehlende Zähne gegen einen Zuschlag von 10% pro fehlendem Zahn mit versichern. Grundvoraussetzung für die Mitversicherung fehlender Zähne ist immer, dass der Ersatz eines fehlenden Zahnes zum Zeitpunkt des Abschlusses weder notwendig noch angeraten oder geplant war. Eine Mitversicherung von Zähnen, die erst kurz vor Vertragsabschluss gezogen worden sind, ist normalerweise nicht möglich. Die Mitversicherung solcher Zähne kann durchaus sinnvoll sein, da dann auch die volle Tarifleistung gewährleistet ist, wenn z.B. eine Prothese den fehlenden Zahn mit ersetzen soll. Wie gesagt, stören fehlende Zähne oder laufende Behandlungen bei Anbietern, die keine Gesundheitsfragen stellten, nicht die Aufnahme in die Versicherung. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kosten dieser Behandlung übernommen werden, für bereits eingetretene Versicherungsfälle leistet keine Versicherung oder anschaulicher gesagt, „ein brennendes Haus kann nicht mehr versichert werden“. | Zahnzusatzversicherung Vergleich
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