Zahnzusatzversicherung im Ausland

Greift die Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?

Wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland krankenversichert sind ja, zwingend erforderlich ist lediglich eine deutsche gesetzliche Krankenver-
sicherung. Die Mitgliedschaft in einer Ausländischen Krankenkasse ist keine Grundlage für diese Zusatzversicherung, auch dann nicht, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht.

Häufige Voraussetzung für die Erstattung von Auslandsrechnungen ist die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn diese zahlt, zahlt auch Ihr Tarif. Zu beachten wäre noch, dass der Versicherer tarifgemäß auf dem Niveau der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte leisten wird.

Einige Tarife setzen jedoch die Behandlung eines Zahnarztes mit deutscher Kassenzulassung voraus. Informieren Sie sich darüber rechtzeitig bei Ihrer Versicherung.

Weitere Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Zahn-
zusatzversicherung
. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für
Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Zahnzusatz Kosten:
Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung? 

Zahnzusatz Wartezeit:
Gibt es auch Zahnzusatzver-
sicherungen ohne Wartezeit?
 

Alle Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Zahnzusatzversicherung zusammengestellt. 

Zahnzusatzversicherungen Tipp:

Zusatzversicherung Tipps

Tipp zu den Versicherungsbedingungen

Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsanbieter langfristig keine zu hohen Erstattungsbegrenzungen vorsieht. Denn gerade bei hohen Erstattungen lohnt sich der Einsatz der Zahnzusatzversicherung für Sie besonders. Tipp Ausland: Klären Sie mit Ihrem Versicherer vor einem Auslandsaufenthalt, wie eventuelle Arztrechnungen erstattet werden.