Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit

Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

Ja, gibt es, solche Tarife haben allerdings einen entscheidenden Nachteil: Die maximal versicherte Leistung ist wesentlich niedriger. So wird eine generelle Summenbegrenzung oder eine langfristige Summenbegrenzung bei derartig kalkuliertenTarifen eingeführt.

Zwar würde die Versicherung Zahnersatzmaßnahmen erstattet werden,
die nach einem halben Jahr eintreten, jedoch nur maximal wenige hundert Euro. Hinzu kommt, dass Versicherungsfälle, die bei der Antragstellung bereits akut waren, trotzdem nicht erstattet werden.

Da wäre es für den Versicherungsnehmer billiger, sein Geld für Zahnersatz auf dem Sparbuch zu sparen, denn niedrige Schäden, für die eine solche Zusatzversicherung höchstens aufkommt, kann man über einen längeren Zeitraum gesehen wesentlich kostengünstiger selbst regulieren.

Weitere Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

Hier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Zahn- zusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit
für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Zahnzusatz Abschluss:
Ab wann kann ich die Zahn-
zusatzversicherung nutzen?
 

Zahnzusatz Abschluss:
Kann mich der Anbieter der Zahn-
zusatzversicherung ablehnen?
 

Alle Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Zahn-
zusatzversicherungen
zusammengestellt. 

Zahntzsatzversicherungen Tipp:

Zusatzversicherung Tipps

Jetzt noch schnell die Zahnzusatzversicherung abschließen und dann seine Zähne sanieren lassen, geht leider nicht: Die generelle Wartezeit beträgt beträgt acht Monate und während der ersten Jahre sind Erstattungsbegrenzungen vorgesehen. Die Kosten für bereits laufende Behandlungen werden grundsätzlich nicht übernommen.

Sollte sich nach Abschluss des Vertrags überraschend Behandlungsbedarf aufzeigen, so können Sie versuchen, diese erst nach der 8-monatigen Wartezeit durchführen zu lassen.