Zahnzusatzversicherung Zeitpunkt Wenn ich jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließe, ab wann kann ich sie nutzen?Es gilt generell eine 8-monatige Wartezeit. Das heißt: In den ersten 8 Monaten hat der Versicherte nur Versicherungsschutz gegen unfallbe- Wartezeiten können zwar durch eine zahnärztliche Untersuchung erlassen werden, werden hierbei allerdings Schäden festgestellt, die Sie nicht im Antrag angeben mussten, kann dies zu Erschwernissen oder Ablehnung Außerdem gelten oft Obergrenzen bei der Erstattung in den ersten Jahren. Nicht möglich ist es, eine Zahnzusatzversicherung für bereits laufende oder geplante Maßnahmen abzuschließen. Hier ist der Versicherungsfall ist schon vor Vertragsabschluss eingetreten und wird von keinem Versicherer übernommen. Dies ist immer der Fall, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Teilt Ihnen Ihr Arzt jedoch mit, dass da mal etwas auftreten könnte, so ist dies nicht konkret und der Versicherungsfall noch nicht eingetreten, so dass die Zahnzuversicherung dafür leisten würde. Weitere Fragen und Antworten zur ZahnzusatzversicherungHier finden Sie die gesammelten Fragen und Antworten zur Zahn- Zusatzversicherung. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für
Zahnzusatz Abschluss: Zahnzusatz Rechnungen: Alle Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben wir Ihnen unter FAQ Zahn- zusatzversicherung zusammengestellt. | Zahnzusatzversicherung Tipp:
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