Die Besteuerung von Zusatzversicherungen und Einnahmen aus ZusatzversicherungenPrivate Zusatzversicherung Steuer und SteuererklärungUm sich für die richtige Zusatzversicherung entscheiden zu können, sollte man auch über die jeweils anfallenden Steuern Bescheid wissen. In vielen Fällen ist es zwar sinnvoll, einen Steuerberater aufzu- suchen und sich über seine individuelle Situation beraten zu lassen. Einen guten Überblick über die Besteuerung von Zusatzversicherungen finden Sie aber schon hier.
Was die Beiträge zur privaten Zusatz- versicherung angeht, so besteht prinzi- piell die Möglichkeit, sie als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Arbeitnehmer können dieses Recht allerdings nur begrenzt nutzen, da die Sonderausgaben nicht mehr als 1.500 EUR betragen dürfen. Dieser Betrag wird häufig schon durch die „normalen Kassenbeiträge“ ausgefüllt. Andere Bedingungen gelten für Selb- ständige und Gewerbetreibende. Sie können eine Zusatzversicherung für die Entgeltfortzahlung z.B. als Betriebsausgabe geltend machen. Die Leistungen der privaten Kranken- und Zusatzversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Es gibt aber, je nach Versicherungsart und vom Einzelfall abhängig, einige Ausnahmen – siehe private Zusatzversicherung Steuer – gegliedert nach Zusatzversicherungsart. Zahnzusatzversicherung SteuerEine Zahnzusatzversicherung ist in aller Regel eine lohnende Investition. Die Kosten, die dafür anfallen, kann man in der Steuererklärung unter Sonderausgaben angeben. Genauso wichtig ist zudem die Möglichkeit, auch den Eigenanteil am Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Die privaten Kosten für Zahnersatz – dazu zählen Kronen, Brücken, Füllungen etc. – reduzieren so das zu versteuernde Einkommen des Patienten. Die angegebenen außergewöhnlichen Belastungen wirken sich dann steuermindernd aus, wenn – ggf. zusammen mit anderen Kosten – die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Krankentagegeld SteuerEine private Krankentagegeld Versicherung ist für Selbstständige unerlässlich, aber auch für Arbeitnehmer eine sinnvolle Ergänzung ihres Versicherungsschutzes. Steuerlich gesehen gilt das Krankentagegeld als Vorsorgeaufwen- dung. Die Beiträge können daher im Rahmen der oben genannten Höchstbeitragsgrenze als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Für das ausgezahlte Krankentagegeld besteht außerdem keine Steuerpflicht. Es muss bei der Steuer- erklärung noch nicht einmal angegeben werden. Dies ist ein klarer Vorteil der privaten Krankentage- geld Versicherung gegenüber den gesetzlichen Kassen. Denn beim gesetzlichen Krankentagegeld kann der Fiskus das Einkommen aufgrund der erhaltenen Lohnersatzleistung höher versteuern (Progressionsvorbehalt). Das Krankentagegeld der privat Versicherten führt hingegen zu keinerlei Erhöhung der Einkommenssteuer. Eine Ausnahme gibt es für Gewerbetreibende, z.B. den Geschäftsführer einer GmbH. Macht dieser seine Beträge für die Krankentagegeld-Versicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend, so sind die Leistungen aus dieser Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH. Krankenhaustagegeld SteuerDurch eine Krankenhaustagegeldversicherung sollen bei einer privaten Krankenversicherung die zusätzlichen Kosten abdeckt werden, die im Zuge eines Krankenhausaufenthalt anfallen. Wie das Krankentagegeld gilt auch das Krankenhaustagegeld als Vorsorgeaufwendung. Bezüglich der steuerlichen Absetzung der Kosten gelten also dieselben Grundsätze wie bei den anderen Zusatzversicherungen. Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld steht grundsätzlich zur freien Verfügung. Somit können auch private Kosten, die wegen eines Krankenhausaufenthaltes entstehen und nicht durch die Krankenversicherung übernommen werden, gedeckt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Kosten für eine Haushaltshilfe, Stellvertreter im Betrieb oder ähnliche Zusatzkosten handeln. Das Krankenhaustagegeld ist nicht prinzipiell nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt (wie z.B. das Krankentagegeld aus gesetzlichen Krankenversicherungen). Pflegezusatzversicherung Steuer / Pflegetagegeld Steuer | Besteuerung von Zusatzversicherungen |
Auch für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung in Form von Sonderausgaben. Zusätzlich dazu fördert der Staat die private Pflege- zusatzversicherung mit einem Steuervorteil. Wer nach dem 31. 12. 1957 geboren ist, kann die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 184,07 € zusätzlich zu den übrigen Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Für das gewährte Pflegegeld fallen grundsätzlich keine Steuern an. Das gilt auch, wenn das Geld an eine ehrenamtliche Pflegeperson oder an Angehörige weitergeleitet wird. Die Zahlungen aus einer Pflegezusatzversicherung sind nicht zweckgebunden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie damit eine zusätzliche Pflegeleistung finanzieren oder Ihrem Enkel für Boten- und Hilfsdienste etwas zukommen lassen. Bei den pflegenden Personen wird allerdings stets geprüft, ob es sich noch um eine ehren- amtliche Pflege oder schon um eine selbstständige Pflegetätigkeit handelt. Diese wäre dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gleiches gilt, wenn zwischen Pfleger und Pflegebedürftigem ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Das Pflegegeld bleibt also nur dann steuerfrei, wenn die Pflege aus menschlichen, sozialen oder humanitären Gründen erfolgt. Zudem ist die Höhe des ausgezahlten Betrags zu beachten. Wird mehr als das der Pflegestufe entsprechende Pflegegeld bezahlt, so ist der Mehrbetrag steuerpflichtig. |