Zahnzusatzversicherung Kündigung

Kann ich aus der Versicherung wieder aussteigen?

Jede Zahnzusatzversicherung hat eine gewisse Mindestlaufzeit (i.d.R. 1-2 Jahre, je nach Anbieter) und kann danach wieder gekündigt werden. Eine „außerordentliche“ Kündigung kann generell nach einer kommenden Beitragsanpassung ausgesprochen werden.

Später kann natürlich auch wieder eine neue Versicherung abgeschlossen werden, sofern man dann noch die Aufnahmekriterien erfüllt. D.h., die meisten Anbieter haben ein Höchstaufnahmealter (i.d.R. bei 60,65 oder 70 Jahren) und stellen normalerweise auch Gesundheits- bzw. Zahnfragen, ein Abschluss ist dann also normalerweise nur möglich, wenn die Zähne dann noch den Gesundheitskriterien des Versicherers entsprechen.

Der monatliche Beitrag kann sich zum negativen ändern, wenn man mit einem höheren Alter einsteigt. Es gibt jedoch auch je nach Versicherung die Möglichkeit den Beitrag zu senken, sofern man keine Leistungen beansprucht.

Weitere Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

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zusatzversicherung
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Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
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Zahnzusatz  Kinder:
Lohnt sich eine Zahnzusatz-
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Zahnzusatzversicherung Tipp:

Zusatzversicherung Tipps
Kündigen Sie keinen Vertrag vorschnell. Bei einem späteren erneuten Einstieg ist der Beitrag altersbedingt teurer und die Aufnahme abhängig vom Zustand Ihrer Zähne. Außerdem muss eine erneute Wartezeit in Kauf genommen werden.