Tipps Krankenhauszusatzversicherung / Krankenhausversicherung

Tipps zur Krankenhauszusatzversicherung

Lohnt sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Sie? Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, die Sie als Hilfe für Ihre Beurteilung heranziehen können. Nutzen Sie die Fragen und Hinweise der bisherigen Nutzer.
 

Krankenhauszusatzversicherung: Tipps zu den Versicherungsbedingungen

Leistungsumfang: Lesen Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags
die Bedingungen aufmerksam durch und achten sie unbedingt auf das Kleingedruckte. Wenn Sie einen Wahlleistungstarif abschließen möchten, sollten Sie darauf achten, dass er Ihre Anforderungen vollständig abdeckt. Sonderleistungen (wie z.B. höhere Aufwendungen für Tagespflegesätze in einer Spezialklinik oder eine Erstattung ambulanter Operationen) sind oftmals nur in Restkostentarifen enthalten.

Tipps zum Beitrag

Spartipp für Eltern kleiner Patienten: Da die Beiträge maßgeblich vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Antragstellers abhängen, ist es ratsam, eine Versicherung möglichst frühzeitig – am besten schon im Kindesalter – abzuschließen. Die Beiträge für Kinder sind sehr niedrig, in der Regel zwischen 3,50 Euro und 7,50 Euro pro Monat. Im Erwachsenenalter (18. bis 21. Lebensjahr) werden die Beiträge in Ausbildungs- oder Erwachsenenbeiträge umgestellt.

Tipps für Neukunden

Zeitplanung: Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenhauszusatz- versicherung tritt nicht automatisch mit Abschluss des Vertrages in Kraft. Vielmehr fallen in der Regel Wartezeiten von drei Monaten, in besonderen Fällen (wie z.B. bei Entbindungen oder Psychotherapie) auch von acht Monaten an. Langfristig absehbare medizinische Behandlungen sollten daher
in die Überlegung, zu welchem Zeitpunkt man die Versicherung abschließen möchte, einkalkuliert werden. 

Tipps bei Versicherungswechsel

Vermeiden von Lücken im Versicherungsschutz: Versicherungsgesell- schaften dürfen Antragsteller ablehnen, wenn diese ihren Gesund- heitsanforderungen nicht entsprechen. Aus diesem Grund sollte man einen bestehenden Vertrag immer erst dann kündigen, wenn man einen neuen Vertrag abgeschlossen hat.

Tipps für freiwillig Versicherte

Wahlfreiheit: Die Leistungen Ihrer privaten Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie nicht in Anspruch nehmen. Verzichten Sie auf Ihnen zustehende Sonderleistungen (wie beispielsweise die Unterbringung in einem Einzel- zimmer) erhalten Sie Anspruch auf Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes. Auf diese Weise können Sie im Krankenhaus Geld verdienen.

Tipps für Ruheliebende

„Zukauf“ von Einzelzimmern: Wem hauptsächlich daran gelegen ist, während eines Krankenhausaufenthaltes in einem Einbett- oder Zweibett- zimmer untergebracht zu sein, muss keine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die gewünschte Ruhe und Diskretion kann er auch durch einen Aufpreis „dazukaufen“. Zusatzzahlungen wie diese lassen sich übrigens auch durch eine Krankenhaustagegeldversicherung finanzieren.

Tipps für Reiselustige

Reichweite des Versicherungsschutzes: Manche Versicherungsge- sellschaften bieten Ihren Versicherungsschutz auch für das europäische Ausland oder sogar rund um den Globus an. Da die Bedingungen der einzelnen Unternehmen zum Teil beträchtlich variieren, sollten Sie sich vor Abschluss einer Versicherung genau erkundigen, für welchen Teil der Welt
Ihr Versicherungsschutz gilt.

Krankenhaustagegeld Online: Spartipp

Zusatzversicherung Tipps
Durch die Staffelung des Krankentagegelds können Sie ord- entlich Beiträge sparen. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld, das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht.

Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel:
Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag