Lexikon Krankentagegeld VersicherungenKrankentagegeld VersicherungenMit Krankentagegeld bezeichnet die private Krankenversicherung die Der Versicherer bezahlt das Krankentagegeld nach Ablauf einer Karenzzeit an die versicherte Person. Unter einer Karenzzeit versteht man die leistungsfreie Zeiten zu Beginn des Versicherungsfalles. Die Länge der Karenzzeit kann die versicherte Person selbst wählen. Das Krankentagegeld wird losgelöst davon bezahlt, ob sich die versicherte Person zu Hause oder im Krankenhaus befindet. Krankentagegeld ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird für jeden Tag der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) gezahlt. Krankentagegeld Versicherungen für ArbeitnehmerWird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Erst in der siebten Woche der Krankheit springt die gesetzliche Krankenkasse ein und bezahlt ein Krankengeld. Das Krankengeld der gesetzlichen Private Krankentagegeld Versicherungen sind für Arbeitnehmer erst ab der siebten Woche (nach 42 Tagen), also nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung möglich. Obergrenze für Arbeitnehmer: Das Krankentagegeld für Arbeitnehmer darf inklusive Verletztengeld und Übergangsgeld das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate je Tag nicht übersteigen. Krankentagegeld Versicherungen für SelbständigeEine Krankentagegeld Versicherung ist für alle freiberuflich Tätigen und Selbständigen ungleich wichtiger als für Arbeitnehmer, denn Selbständige erhalten eben keine arbeitgerfinanzierte Lohnfortzahlung. Bereits ab dem ersten Tag der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) sind Selbständige ohne Krankentagegeld oder Rücklagen finanziell ungesichert. Ein paar Tage zu kompensieren klappt in den meisten Fällen zwar noch, Das Krankentagegeld ist für Selbständige, vor allem in der Anfangsphase Im Rahmen des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf | Krankentagegeldversicherung Online Tipps
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