Lexikon Krankentagegeld Versicherungen

Krankentagegeld Versicherungen

Mit Krankentagegeld bezeichnet die private Krankenversicherung die 
durch den Versicherer, entsprechend dem jeweiligen Vertrag, gewährte Leistungshöhe pro Tag der Krankheit.

Der Versicherer bezahlt das Krankentagegeld nach Ablauf einer Karenzzeit an die versicherte Person. Unter einer Karenzzeit versteht man die leistungsfreie Zeiten zu Beginn des Versicherungsfalles.

Die Länge der Karenzzeit kann die versicherte Person selbst wählen.
Je länger die Karenzzeit gewählt wird, desto niedriger wird der
Krankentagegeld Beitrag.

Das Krankentagegeld wird losgelöst davon bezahlt, ob sich die versicherte Person zu Hause oder im Krankenhaus befindet.

Krankentagegeld ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird für jeden Tag der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) gezahlt.

Krankentagegeld Versicherungen für Arbeitnehmer

Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.

Erst in der siebten Woche der Krankheit springt die gesetzliche Krankenkasse ein und bezahlt ein Krankengeld. Das Krankengeld der gesetzlichen
Krankenkasse beträgt lediglich 70 Prozent des Nettogehalts und wird
maximal 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit) gezahlt.

Private Krankentagegeld Versicherungen sind für Arbeitnehmer erst ab der siebten Woche (nach 42 Tagen), also nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung möglich.

Obergrenze für Arbeitnehmer: Das Krankentagegeld für Arbeitnehmer darf inklusive Verletztengeld und Übergangsgeld das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate je Tag nicht übersteigen.

Krankentagegeld Versicherungen für Selbständige

Eine Krankentagegeld Versicherung ist für alle freiberuflich Tätigen und Selbständigen ungleich wichtiger als für Arbeitnehmer, denn Selbständige erhalten eben keine arbeitgerfinanzierte Lohnfortzahlung.

Bereits ab dem ersten Tag der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) sind Selbständige ohne Krankentagegeld oder Rücklagen finanziell ungesichert.

Ein paar Tage zu kompensieren klappt in den meisten Fällen zwar noch,
hält die Krankheit allerdings für viele Wochen an, wird die fehlende Arbeits-
kraft schnell zum Risiko.

Das Krankentagegeld ist für Selbständige, vor allem in der Anfangsphase
der Selbständigkeit eine existentielle Absicherung. Der Selbständige kann
mit der Wahl der Karenzzeit selbst bestimmen, ab wann das unterstützende Krankentagegeld beginnen soll. Je länger die Karenzzeit gewählt wird, desto günstiger sind die Versicherungsbeiträge.

Im Rahmen des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf
Monate kann der Selbständige auf die Höhe der Krankentagegelds Einfluß
nehmen.

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