Tipps Krankentagegeld: Vergleich, Abschluß und KündigungTipps zum KrankentagegeldIst die private Krankentagegeld Versicherung überhaupt für Sie geeignet? Lesen Sie hier die gesammelten Tipps zum Krankentagegeld und nutzen Sie die Fragen und Hinweise der bisherigen Nutzer. Tipps zu den VersicherungsbedingungenLesen Sie vor einem Abschluß die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und achten Sie darauf, dass Sie das Tagegeld ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung erhöhen können. So stellen Sie sicher, dass das Krankentagegeld an ein steigendes Einkommen angepasst werden kann. Tipps zum BeitragSpartipp: Durch die zeitliche Staffelung des Krankentagegelds können Sie den Beitrag reduzieren. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld, das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht. Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel: Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag Tipps für ArbeitnehmerZeitpunkt der Zahlung: Da Arbeitnehmer eine sechswöchige Lohnfort- zahlung des Arbeitgebers erhalten, ist es ratsam das Krankentagegeld erst in der siebten Krankheitswoche beginnen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt sollten vor allem die Arbeitnehmer, die sich keine Einbußen erlauben können, die Einkommenslücke mit dem Krankentagegeld absichern. Die Höchstgrenze bis zu welcher maximal das Tagegeld ab- geschlossen werden kann, liegt bei der durchschnittlichen Höhe des Nettogehalts. Wichtig für Gutverdiener: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bis zu eineinhalb Jahren das gesetzliche Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttolohns – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze! Für gutverdienende Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungs- grenze kann die Lücke zwischen dem alten Nettolohn und dem Kranken- geld deutlich größer werden. Hier lohnt sich das Krankentagegeld! Tipps für SelbständigeSpartipp für Selbständige: Schließen Sie das Krankentagegeld nicht für die ersten Krankheitstage ab. Gerade der frühe Versicherungsbeginn läßt den Krankentagegeldbeitrag in die Höhe schnellen. In der Regel reicht die Zahlung ab dem 14. Krankheitstag völlig aus. Die niedrigeren Beiträge können Sie zur Sicherheit für den Krankheitsfall zurücklegen. Tipps für freiwillig VersicherteWahlfreiheit: Als freiwillig Versicherter wählen Sie selbst, ob Sie wie die gesetzlich Versicherten das Krankentagegeld ab der siebten Woche beziehen oder ganz darauf verzichten und lieber eine private Tagegeld Versicherung abschließen. Verzichten Sie auf das Tagegeld der Kranken- kasse, dann haben Sie den Vorteil eines gringeren Beitragssatzes. Tipps zur Kündigung der Krankentagegeld VersicherungKündigungsfrist: Unbedingt die vorgegebenen Fristen einhalten. Bei einer Kündigung ist nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend. Tipps zum Krankentagegeld in der ElternzeitKrankentagegeld Elternzeit: Da bei einer Erkrankung in der Elternzeit kein Verdienstausfall entsteht, muss auch kein Krankentagegeld abge- schlossen werden. Besteht jedoch zu Beginn der Elternzeit bereits eine Versicherung, so sollten Sie diese auf keinen Fall kündigen. Immer voraus- gesetzt, dass Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder berufstätig werden wollen. Sie können die Krankentagegeld Versicherung während der Elternzeit im Rahmen einer Anwartschaft aufrecht erhalten. Warum? Sie haben in der Elternzeit zwar keinen Versicherungsschutz, können aber danach die alte Versicherung ohne Gesundheitsprüfung wiederbeleben. |