Tipps Pflegezusatzversicherung

Tipps zur Pflegezusatzversicherung

Unabhängig, ob Sie sich noch in der Such-, Orientierungs- oder schon
in der Abschlußphase befinden, Sie finden nachfolgend wissenswerte
und nützliche Informationen zur gesetzlichen und privaten Pflegezusatzversicherung.
 

Arten der privaten Pflegezusatzversicherung

Da Sie im Voraus nicht wissen können, ob Sie später einmal eine häusliche oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen werden, sollte die Form der Pflege nicht durch die Versicherung festgelegt sein. Aus diesem Grund spricht einiges für den Abschluss einer Pflegetagegeld Versicherung.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein Pauschalbetrag festgelegt.
Bei der Verwendung des Pflegegeldes hält sich der Pflegebedürftige alle ihm zur Verfügung stehenden Optionen offen. Er kann dann im akuten
Fall entscheiden, ob eine Pflege durch Angehörige bzw. einen Pflegedienst oder aber die Unterbringung im Pflegeheim für ihn in Frage kommt.

Versicherungsbedingungen

Sie sollten bei der Wahl Ihrer Pflegetagegeldversicherung darauf achten, dass bei einer Unterbringung im Pflegeheim bereits ab der 1. Pflegestufe der volle Satz (100%) gezahlt wird.

Wartezeiten und Dynamik vergleichen

Weitere Kriterien neben den Beiträgen sind Wartezeit und Dynamik, die man beim Vergleich der verschiedenen Pflegezusatzversicherungen un- bedingt einbeziehen sollte. Die meisten Versicherungen beinhalten eine Wartezeit von 3 Jahren. Während dieser Zeitspanne zu Beginn des Ver- sicherungsverhältnisses besteht für den Versicherungsnehmer noch kein Versicherungsschutz. 

Beitragsanpassung der privaten Pflegezusatzversicherung

Bei einer vereinbarten Dynamik findet eine Beitragsanpassung statt,
um der generellen Kostenentwicklung, aber auch den zu erwartenden Einkommenssteigerungen Rechnung zu tragen. Als Richtwert kann die
vom Statistischen Bundesamt für die Pflegestatistik festgelegte tatsächliche Inflationsrate herangezogen werden.

Eine Variante der Dynamik ist die jährliche Beitragserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass manche Versicherungen eine Dynamik ausschließen, wenn Sie pflegebedürftig geworden sind. Dies kann auch zutreffen, wenn Sie bei Eintritt in die Versicherung bereits ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Sie sollten in jedem Fall von der Möglichkeit einer regelmäßigen Beitrags- anpassung Gebrauch machen, damit die Versicherungsleistungen auch noch in 10, 20 oder 30 Jahren auf dem aktuellen Stand sind.

Beitragsbefreiung möglich

Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann außerdem für eine Beitragsbefreiung ab einer bestimmten Pflegestufe (Pflegestufe I – Pflegestufe III) optiert werden.

Auf diese Weise können Sie sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit doppelt absichern. Führen Sie einen Versicherungsvergleich durch, um
eine private Pflegezusatzversicherung zu finden, die eine vollständige Beitragsbefreiung im Pflegefall anbietet.

Spartipp zur Pflegezusatzversicherung: Günstige Beiträge sichern

Um den Kostenaufwand aufzufangen, mit dem wir im Ernstfall in jedem Fall konfrontiert wären, empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, und zwar möglichst schon in jungen Jahren. 

Beginnen Sie spätestens mit 40 Jahren damit, für den Pflegefall vorzu-sorgen. So kommen Sie noch in den Genuss vergleichsweise günstiger Beiträge.

Risikozuschläge vermeiden

Bedenken Sie, dass einige Versicherungen bei bestimmten Vorerkran- kungen Risikozuschläge verlangen oder Interessenten gar ablehnen können. Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen derartige Risikozuschläge erspart bleiben.

Pflegezusatzversicherung Online: Spartipp

Zusatzversicherung Tipps
Durch die Staffelung des Krankentagegelds können Sie ord- entlich Beiträge sparen. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld, das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht.

Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel:
Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag