Heilpraktikerzusatzversicherung / HeilpraktikerversicherungTipps zur HeilpraktikerzusatzversicherungEignet sich eine Heilpraktikerzusatzversicherung für Sie? Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Tipps zur Heilpraktikerzusatzversicherung zusammengestellt. Profitieren Sie von den Fragen und Hinweisen der bisherigen Nutzer. Versicherungsbedingungen HeilpraktikerzusatzversicherungAllgemeine Kostenerstattung: Eine Heilpraktikerzusatzversicherung übernimmt nicht zwangsläufig die vollständigen Kosten für naturheilkundliche Heilbehandlungen und Medikamente. Gängig ist ein Kostenausgleich von 80%; es gibt aber auch Versicherungs-anbieter, die eine 100%-Abdeckung leisten. Dies ist jedoch oftmals mit Einschränkungen verbunden (z.B. eine jährliche Höchstgrenze für die Kostenerstattung oder ein eingeschränktes Leistungsspektrum im ersten Vertragsjahr). Um nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie sich daher vor Vertragsabschluss eingehend über den Leistungsumfang ihres Tarifs informieren. Jährliche Höchstbeträge: Manche Tarife sehen eine jährliche Höchst-grenze für die Kostenerstattung vor, welche nicht überschritten werden darf. In der Regel beträgt dieses Limit 1000 bis 2000 Euro. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob der von Ihnen ausgewählte Tarif eine solche Höchstgrenze enthält und bringen Sie den genauen Betrag in Erfahrung. Wenn Sie häufig einen Heilpraktiker aufsuchen, sollten Sie einen Tarif mit höchstmöglicher Kostengrenze wählen. Versicherungsvarianten mit HeilpraktikerleistungenBaustein oder Reinform: Heilpraktikerzusatzversicherungen werden in Überlegen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherung, ob Sie nur den reinen Leistungsumfang einer Heilpraktikerversicherung benötigen oder ob Sie darüber hinaus an einer Übernahme weiterer Leistungen, die nicht von gesetzlichen Kassen abgedeckt werden, interessiert sind. Grundsätzlich gilt, dass das Spektrum von Mischtarifen wesentlich größer als das von Reintarifen ist. Reine Heilpraktikerzusatzversicherungen besitzen im Versicherungswesen derzeit noch Seltenheitsstatus. Eine Ausnahme bildet beispielsweise der Tarif Medinatura der Gothaer Versicherung. VersicherungsvertragIn Bezug auf die Laufzeit eines Vertrags für eine Heilpraktikerzusatz-versicherung ist eine Besonderheit zu beachten: Einige Versicherer bieten Verträge mit begrenzter Laufzeit (in der Regel drei Jahre) an. Manche Anbieter offerieren eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und verlängern automatisch noch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht drei Monate vor Vertragsschluss gekündigt hat. Erkundigen Sie sich über die Länge der Vertragslaufzeit und sorgen Sie gegebenenfalls rechtzeitig für einen Neuvertrag, damit Ihnen keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. | Heilpraktikerzusatzversicherung Online: FAQ
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