Heilpraktikerzusatzversicherung / Heilpraktikerversicherung

Tipps zur Heilpraktikerzusatzversicherung

Eignet sich eine Heilpraktikerzusatzversicherung für Sie? Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Tipps zur Heilpraktikerzusatzversicherung zusammengestellt. Profitieren Sie von den Fragen und Hinweisen der bisherigen Nutzer.

Versicherungsbedingungen Heilpraktikerzusatzversicherung

Allgemeine Kostenerstattung: Eine Heilpraktikerzusatzversicherung übernimmt nicht zwangsläufig die vollständigen Kosten für naturheilkundliche Heilbehandlungen und Medikamente.

Gängig ist ein Kostenausgleich von 80%; es gibt aber auch Versicherungs-anbieter, die eine 100%-Abdeckung leisten. Dies ist jedoch oftmals mit Einschränkungen verbunden (z.B. eine jährliche Höchstgrenze für die Kostenerstattung oder ein eingeschränktes Leistungsspektrum im ersten Vertragsjahr). Um nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie sich daher vor Vertragsabschluss eingehend über den Leistungsumfang ihres Tarifs informieren.

Jährliche Höchstbeträge: Manche Tarife sehen eine jährliche Höchst-grenze für die Kostenerstattung vor, welche nicht überschritten werden darf. In der Regel beträgt dieses Limit 1000 bis 2000 Euro. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob der von Ihnen ausgewählte Tarif eine solche Höchstgrenze enthält und bringen Sie den genauen Betrag in Erfahrung. Wenn Sie häufig einen Heilpraktiker aufsuchen, sollten Sie einen Tarif mit höchstmöglicher Kostengrenze wählen.
 
Leistungen: Anders als Schulmediziner rechnen Heilpraktiker ihr Honorar nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sondern nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherungspolice Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GebüH übernimmt. Überlegen Sie zudem, ob für Sie eventuell auch ein leistungs-stärkerer Tarif in Frage kommt, der darüber hinaus Kosten nach dem Hufe-landverzeichnis – einer Auflistung bewährter naturheilkundlicher Diagnostik- und Therapieverfahren – erstattet.

Versicherungsvarianten mit Heilpraktikerleistungen

Baustein oder Reinform: Heilpraktikerzusatzversicherungen werden in
der Regel nicht separat, sondern als einer von mehreren Bausteinen einer Zusatzversicherung angeboten.

Überlegen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherung, ob Sie nur den reinen Leistungsumfang einer Heilpraktikerversicherung benötigen oder ob Sie darüber hinaus an einer Übernahme weiterer Leistungen, die nicht von gesetzlichen Kassen abgedeckt werden, interessiert sind.

Grundsätzlich gilt, dass das Spektrum von Mischtarifen wesentlich größer als das von Reintarifen ist. Reine Heilpraktikerzusatzversicherungen besitzen im Versicherungswesen derzeit noch Seltenheitsstatus. Eine Ausnahme bildet beispielsweise der Tarif Medinatura der Gothaer Versicherung.

Versicherungsvertrag

In Bezug auf die Laufzeit eines Vertrags für eine Heilpraktikerzusatz-versicherung ist eine Besonderheit zu beachten: Einige Versicherer bieten Verträge mit begrenzter Laufzeit (in der Regel drei Jahre) an.

Manche Anbieter offerieren eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und verlängern automatisch noch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht drei Monate vor Vertragsschluss gekündigt hat.

Erkundigen Sie sich über die Länge der Vertragslaufzeit und sorgen Sie gegebenenfalls rechtzeitig für einen Neuvertrag, damit Ihnen keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen.

Heilpraktikerzusatzversicherung Online: FAQ

Zusatzversicherung Tipps
Kann ich eine Heilpraktikerzusatzversicherung separat abschließen?

Versicherungsunternehmen vergeben in der Regel keine Versicherungen, die sich einzig auf die Erstattung von nicht-schulmedizinischen Heilbehandlungen beziehen.

Stattdessen binden sie Heilpraktikerversicherungen als Bausteine in Zusatzversicherungen ein, die außer der Erstattung von Heilpraktiker-Honoraren oder Naturheilbehandlungen durch Schulmediziner noch andere Leistungen enthalten (z.B. eine Brillenzusatzversicherung, eine Zahnzusatzversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung). Pakete, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung enthalten, können sich aus mehreren Versicherungsbausteinen zusammensetzen.

Im Gegensatz zu diesen Mischtarifen stellen „reine“ Heilpraktikerversicherungen, wie sie beispielsweise von der Gothaer-Versicherung angeboten werden (Tarif Medinatura), im Versicherungswesen hingegen nur eine Randerscheinung dar.