Kündigung Zusatzversicherung

Zusatzversicherung zu teuer? So kündigen Sie richtig…

Die Gründe für eine Kündigung der Zusatzversicherung sind vielfältig. Doch ganz egal, ob Sie
die bereits abgeschlossene Versicherung nicht mehr benötigen, eine günstigere Zusatzversicherung
gefunden haben oder andere Leistungen wollen – Sie müssen die Zeit als Versicherungsnehmer
beenden und die bestehende  
Zusatzversicherung kündigen.

Kündigung Zusatzversicherung
Kündigungen per Einschreiben

Lesen Sie hier, wie Sie neu abgeschlossene Versicherungen
kündigen bzw. widerrufen und wie Sie bei Preiserhöhungen
des Versicherers auch bestehende Versicherungen kündigen
können.

Tipp: Kündigen Sie nicht vorschnell wenn Sie nur den Versicherer
tauschen wollen, denn beim Neuabschluß sind Sie älter (=teurer)
und verlieren die bereits angesammelten Altersrückstellungen.

Prüfen Sie daher vor der Kündigung, ob Ihre private Zusatzversicherung ähnlich wie die private Krankenversicherung eine Altersrückstellung bildet. Das ist nämlich nicht immer der Fall.
 

Kündigungsfrist Zusatzversicherung

Private Zusatzversicherungen werden immer zu Ablauf
des laufenden Versicherungsjahres (nicht mit dem kalendarischen Jahr verwechseln) gekündigt. Lesen Sie in den Versicherungs- bedingungen vor der Kündigung nach, wann genau Sie kündigen können. Liegen Ihnen die Versicherungsbedingungen nicht vor, so können Sie dem Versicherungsschein den relevanten Versicherungsbeginn entnehmen. In aller Regel beträgt die Kündigungsfrist ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 

Achtung: Zu Vertragsbeginn der Versicherung sehen viele Zusatzversicherungen eine Mindest- vertragslaufzeit von zewi bis drei Jahren vor. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie
nicht kündigen.

Ausnahme Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen. In diesem  Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Monat nach Zugang der Beitragserhöhung.
 

Kündigung private Zusatzversicherung / Sonderfall: Auflösung neuer Verträge

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FAQ Zusatzversicherung

Haben Sie direkt nach der Antragstellung oder dem Abschluß der privaten Zusatzversicherung ein wichtiges Detail übersehen oder einfach Ihre Meinung geändert, dann können Sie den Vertrag wieder auflösen. Die Vertragsauflösung kann entweder als
Widerruf oder Widerspruch erfolgen.

Auflösung per Widerruf: Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und Versicherungsverträge, die Sie per Fernabsatz (Internet, Post), also ohne einen persönlichen Vermittler getroffen zu haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung widerrufen. Weitere Informationen zur Vertragsauflösung per Widerruf finden
Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in den §§ 8 und 48c.

Auflösung per Widerspruch: Wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Die 14-tägige Frist beginnt, sobald Sie die vollständigen Versicherungsunterlagen erhalten haben. Weitere Informationen zur Vertragsauflösung per Widerspruch finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 5a.

Zwei Ausnahmen bei denen kein Widerspruch möglich ist: 

  1. Ihnen haben bereits bei der Antragstellung der Zusatzversicherung die vollständigen Versicher-
    ungsbedingungen, Verbraucherinformationen und Vertragsunterlagen vorgelegen.
  2. Bei Versicherungsverträgen mit einem sofortigen Versicherungsschutz ist kein Widerspruch möglich.

Die Vertragsauflösung per Widerruf oder Widerspruch sollten Sie immer schriftlich per Einschreiben
mit Rückschein formulieren und versenden.
 

Kündigung Zusatzversicherung Krankenkasse

Auch wenn Sie die Zusatzversicherung bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, so gelten die Kündigungsbedingungen einer „normalen Krankenzusatzversicherung“. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die Zusatzversicherungen in aller Regel in Kooperation mit einer privaten Krankenversicherung an. Die Infos zur Kündigung Zusatzversicherung Krankenkassen finden Sie
also unter Kündigung Zusatzversicherungen (siehe oben).

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Tipps zur Zusatzversicherung

Tipps Zusatzversicherung
(1) Fristen einhalten
Halten Sie unbedingt die vorge- gebenen Fristen ein. Handelt es sich um eine Kündigung, so ist nicht das Versanddatum, sondern  das Eingangsdatum bei der Ver-   sicherung entscheidend.
Treten Sie von einem Vertrag zu- rück oder widerrufen diesen, so ist das Versanddatum, also das Da- tum des Poststempels wesentlich.

(2) Zusage abwarten
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, um eine andere neu ab- zuschließen, dann warten Sie mit der Kündigung bis Sie eine Zusage des neuen Versicherers haben. Es besteht immer die Gefahr, dass Sie nicht mehr angenommen werden oder hohe Zuschläge in Kauf nehmen müssen. In einem solchen Fall ist von der Kündigung abzuraten. 

(3) Einschreiben ist Pflicht
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle und gehen Sie auf Nummer sicher. Verschicken Sie die Kün- digung immer per Einschreiben mit Rückschein. Den Rückschein archivieren Sie in Ihren Unterlagen und können so immer beweisen, wann die Kündigung bei der Ver- sicherungsgesellschaft eingegang- en ist.
(4) Bestätigung verlangen
Neben der Eingangsbestätigung der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein sollten Sie von ihrer Versicherung eine schriftliche
Bestätigung der Kündigung ver- langen. Erst mit dem Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie den Vorgang abhaken und ab- heften.