Tipps Krankenzusatzversicherung

Tipps zur Krankenzusatzversicherung

Unabhängig, ob Sie sich noch in der Suchphase, Orientierungsphase oder schon in der Abschlußphase befinden, Sie finden nachfolgend wissenswerte und nützliche Informationen zur privaten Krankenzusatzversicherung.
 

Tipp: Leistungen nur nach tatsächlichem Bedarf wählen

Krankenzusatzversicherungen beinhalten in der Regel ein ganzes Paket an 
unterschiedlichen Leistungen. Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass Sie die Leistungen auch wirklich benötigen. Ansonsten bezahlen Sie für Leist-
ungen, die Ihnen nichts bringen und die gewünschten Leistungen unnötig verteuern.

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau durch und stellen Sie sicher, dass die Leistungen nicht bereits in einer anderen Versicherung bereits drin sind.

Tipps zur Kündigung der Krankenzusatzversicherung

Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen, zu welchen Zeitpunkten Sie
kündigen können bzw. welche Kündigungsfrist der Versicherer vorgibt.

Die durchschnittliche Kündigungsfrist beträgt bei privaten Krankenzusatz-
versicherungen zwischen einem und drei Monaten. Für die Startphase der Versicherung gibt es häufig eine Mindestlaufzeit innerhalb derer Sie nicht kündigen können.

Kündigung per Einschreiben: Kündigen Sie die Krankenzusatzversicher-
ung immer per Einschreiben mit Rückschein. Sicher ist sicher.

Preistipp: Schnäppchenwarnung

Schnäppchen sind bei Krankenzusatzversicherungen immer mit Vorsicht
zu genießen. Ob es sich tatsächlich um einen Schnäppchentarif handelt,
sieht man in der Regel erst im Leistungsfall. 

Oft will der Versicherer Sie über mehrere Jahre binden oder hat an den
Leistungen geschraubt.

Beispiel Zahnersatzleistungen: Der prozentuale Erstattungsbetrag
bezieht sich oft nicht auf den tatsächliche Rechnungsbetrag, sondern
auf den Rechnungsbetrag abzüglich der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

TIPP 4: Erkundigen Sie sich rechtzeitig

Über den gewünschten Versicherungsschutz sollten Sie sich rechtzeitig informieren, um ihn dann früh genug beantragen zu können.

Wer im dritten Monat schwanger ist, kann beispielsweise keine Kranken-
haustagegeldversicherung mehr abschließen oder erhöhen.

Auch über Ihre Altersvorsorge sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen. Eine Pflegetagegeldversicherung sollten Sie nicht erst ab-schließen, wenn Sie diese benötigen, denn dann kann es oft schon zu
spät sein. Bei den meisten Versicherern liegt das Höchstalter für den Eintritt in die Pflegezusatzversicherung zwischen 59 und 70 Jahren.

TIPP 5: Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung Zeit

Setzen Sie sich bei Ihrer Wahl der richtigen Versicherung und des
richtigen Versicherers nicht unter Zeitdruck. Vergleichen Sie in Ruhe
die verschiedenen Angebote, und zwar nicht nur in Bezug auf die Beitragshöhen.

Der Preis ist nur ein Aspekt bei der Auswahl der passenden privaten Zusatzversicherung. Mindestens genau so wichtig sind die Leistungen, zwischen denen zum Teil enorme Unterschiede bestehen.

Lesen Sie das Kleingedruckte und überprüfen Sie die jeweiligen Be- dingungen genau. Achten Sie dabei auch auf vermeintliche Kleinigkeiten wie Service und Erreichbarkeit.

Nutzen Sie Versicherungsvergleich der Krankenzusatzversicherungen
um einen ersten guten Überblick über das Angebot zu erhalten.

Vorsicht bei Leistungsausschlüssen

Versicherungsgesellschaften können mit Ihnen individuell vereinbaren,
dass bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Hier sollte man äußerst vorsichtig sein, denn es ist dann oft nahezu un- möglich, bei Folgeerkrankungen Leistungen zu erhalten. Gerade bei Leist- ungsausschlüssen in der Krankenzusatzversicherung kann ein ursächlicher Zusammenhang mit der Vorerkrankung zur Leistungsverweigerung führen.
Bedenken Sie: Ein Risikozuschlag kann unter Umständen besser sein als ein Leistungsausschluss.

Tipp: Machen Sie stets wahrheitsgemäße Angaben

Wer glaubt, durch falsche Angaben Geld sparen zu können, irrt. Erfährt
der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, hat er das Recht
zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch sind zum einen
die schon gezahlten Beiträge verloren, ohne dass überhaupt Versicherungs- schutz bestanden hätte, zum anderen wird es nach so einem Fall schwer, einen anderen Versicherer zu finden.

Es ist also besonders wichtig, bezüglich des Gesundheitszustands bei der Wahrheit zu bleiben – auch auf die Gefahr hin, dass der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen könnte.

Krankentagegeld Online: Spartipp

Zusatzversicherung Tipps
Durch die Staffelung des Krankentagegelds können Sie ord- entlich Beiträge sparen. Die Staffelung des Krankentagegelds funktioniert so: für die ersten Wochen vereinbaren Sie ein eher niedriges Tagegeld, das sich mit zunehmender Krankheitsdauer in weiteren Stufen erhöht.

Beispiel für eine Drei-Stufen-Staffel:
Ab dem 8. Tag: 30 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 15. Tag: 60 EUR Krankentagegeld/Tag
Ab dem 43. Tag: 80 EUR Krankentagegeld/Tag