Zusatzversicherung Altersrückstellung

Bilden Krankenzusatzversicherungen Altersrückstellungen?

Die Bildung einer Altersrückstellung ist bei den meisten privaten Zusatzversicherungen zur Zeit nicht möglich. Lediglich private Krankenversicherungen (sog. Krankenvollversicherungen) sind zur Bildung einer Altersrückstellung verpflichtet.

Altersrückstellungen sind zwar nicht verpflichtend – trotzdem geht der Trend auch bei privaten Zusatzversicherung dahin, dass Altersrückstellungen gebildet werden, allerdings müssen Sie sich
gezielt für einen solchen Tarif entscheiden.

Versicherungstarife, die eine Altersrückstellung beinhalten, sind etwas teurer als Tarife ohne. Die zusätzliche Prämie sorgt entsprechend für eine Prämienentlastung ab dem 65sten Lebensjahr

Achtung: Bei einer Kündigung einer Versicherung mit Altersrückstellung können Sie die angesparten
Altersrückstellungen nicht auszahlen bzw. übertragen lassen. Dieses Geld ist dann verloren!

Weitere Fragen und Antworten zur Krankenzusatzversicherung

In den letzten Jahren wurden wir mit allen erdenklichen Fragen zur Zusatzversicherung konfrontiert. Nutzen Sie die Antworten der Vergangenheit für Ihr Wissen.

FAQ Zusatzversicherungen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Wie kündige ich meine Zusatzversicherung?
Ist eine Brillenversicherung sinnvoll?

Alle Fragen zur Zusatzversicherung haben wir Ihnen unter
FAQ Zusatzversicherungen zusammengestellt. 

Tipps zur Zusatzversicherung

Tipps Zusatzversicherung
(1) Fristen einhalten
Halten Sie unbedingt die vorge- gebenen Fristen ein. Handelt es sich um eine Kündigung, so ist nicht das Versanddatum, sondern das Eingangsdatum bei der Ver-   sicherung entscheidend.
Treten Sie von einem Vertrag zu- rück oder widerrufen diesen, so ist das Versanddatum, also das Da- tum des Poststempels wesentlich.

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