News zur Krankentagegeld ZusatzversicherungLeistungspflicht KrankentagegeldIn einem Urteil vom 20. Mai 2009 (Aktenzeichen IV ZR 274/06) hat der Einzig ausschlaggebendes Kriterium für eine Definition der Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankentagegeld Versicherung darf nur die Frage sein, ob der Versicherte seinen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ausüben kann oder nicht. Folglich besitzt ein Versicherungsunternehmen nicht das Recht, die Zahlung des vereinbarten Tagesgeldes mit dem Verweis darauf, der Versicherte könne unter Kapitaleinsatz seine bisherige Tätigkeit unter geänderten Bedingungen wieder aufnehmen, einzustellen. Dies unterscheidet eine Krankentagegeld Versicherung von einer Be- Demgegenüber hat eine Krankenhaustagegeld Versicherung nicht die Be- Die Klage in höchster Instanz war von einer selbstständigen Werbekauffrau eingereicht worden. Die Betroffene, die nach einem Treppensturz nicht mehr fähig war, schwere Mustertaschen zu ihren Kunden zu bringen, hatte gegen ihre Versicherung geklagt, weil diese ihr die Zahlung des Kranken- tagegeldes mit dem Hinweis verweigert hatte, die Betroffene könne unter Einsatz eines anderen Koffertyps oder eines anderen Fahrzeugs ihrer Tätigkeit wieder nachgehen. Diese News zur Krankentagegeld Leistungspflicht wurden am Weitere News zur ZusatzversicherungPrivate Zusatzversicherung: Der Trend ist unverändert Krankentagegeld: BGH-Urteil spezifiziert die Leistungspflicht Zahnzusatzversicherung: Gezielte Suche nach guten Tarifen | Krankentagegeld Frage: Wie hoch darf es maximal sein?
Beantwortete Fragen zur privaten ZusatzversicherungWann kann ich meine private Zusatzversicherung kündigen? |