News zur Krankentagegeld Zusatzversicherung

Leistungspflicht Krankentagegeld

In einem Urteil vom 20. Mai 2009 (Aktenzeichen IV ZR 274/06) hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Krankentagegeld Versicherung nicht bestimmen darf, ob ein Versicherter verpflichtet ist, seinen Beruf durch Umorganisation in anderer Form wieder aufzunehmen.

Einzig ausschlaggebendes Kriterium für eine Definition der Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankentagegeld Versicherung darf nur die Frage sein, ob der Versicherte seinen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ausüben kann oder nicht.

Folglich besitzt ein Versicherungsunternehmen nicht das Recht, die Zahlung des vereinbarten Tagesgeldes mit dem Verweis darauf, der Versicherte könne unter Kapitaleinsatz seine bisherige Tätigkeit unter geänderten Bedingungen wieder aufnehmen, einzustellen.

Dies unterscheidet eine Krankentagegeld Versicherung von einer Be-
rufsunfähigkeitsversicherung
. Findet ein Berufsunfähiger Arbeit in einer anderen Branche, darf die Versicherung die Zahlung verweigern, da hier nur der allgemeine Status der Berufsunfähigkeit durch den Versicherungsschutz gedeckt ist.

Demgegenüber hat eine Krankenhaustagegeld Versicherung nicht die Be-
rechtigung, ihre Leistungen einzustellen, wenn der Versicherte in der Lage ist, einer anderen als der ursprünglichen Tätigkeit nachzugehen.

Die Klage in höchster Instanz war von einer selbstständigen Werbekauffrau eingereicht worden. Die Betroffene, die nach einem Treppensturz nicht mehr fähig war, schwere Mustertaschen zu ihren Kunden zu bringen, hatte gegen ihre Versicherung geklagt, weil diese ihr die Zahlung des Kranken- tagegeldes mit dem Hinweis verweigert hatte, die Betroffene könne unter Einsatz eines anderen Koffertyps oder eines anderen Fahrzeugs ihrer Tätigkeit wieder nachgehen.

Diese News zur Krankentagegeld Leistungspflicht wurden am
01.12.2009 eingestellt. 
 

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Krankentagegeld Frage: Wie hoch darf es maximal sein? 

Krankentagegeld Tipps
Wie hoch darf das private Krankentagegeld sein?

Um sicherzustellen, dass mit dem Krankentagegeld kein Unfug angestellt wird und keine unerwünschte Bereicherung möglich ist, kann das private Kranken- tagegeld maximal 100% des Nettolohns (Durchschnitt der letzten 12 Monate) betragen. So wird sichergestellt, dass das Tagegeld lediglich den entstandenen Verdienstausfall kompensiert.

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