Pflegeversicherung / Art der Betreuung

Pflegeversicherung Betreuung 

Besteht eine Pflegebedürftigkeit, ist häufig eine intensive Betreuung erforderlich. Angehörige
stehen dann vor der Frage, wie sie dieses Problem im Interesse des Pflegebedürftigen und auch
für sich selbst am Besten lösen.
Wenn der Pflegefall eingetreten ist, wird der erste Schritt sein,
bei der zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Übernahme der Pflegekosten zu stellen.   

Betreuung
Ambulante oder stationäre Betreuung?

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können sowohl für die
ambulante als auch für die stationäre Betreuung des Pflegebe-
dürftigen in einem Pflegeheim beantragt werden. An erster Stelle
steht jedoch die häusliche Pflege in der eigenen Wohnung.

Erfolgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten in Höhe des Pflegesatzes der entsprechenden Pflegestufe.
 
Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, kann der Pflegebedürftige auch stationär in einem Pflegeheim untergebracht werden. Auch bei dieser Art der Betreuung übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten – aber nur im Rahmen der Pflegeleistungen. Unterbringung, Verpflegung und generelle Dienstleistungen sind nicht abgedeckt.

Stationäre Pflegeversicherung

Eine ambulante und stationäre Pflegeversicherung bieten
sowohl gesetzliche als auch private Versicherungen an. Dabei
gelten für privat und gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte
dieselben rechtlichen Bestimmungen. Auch die Pflegeleistungen,
die sie gewährt bekommen, müssen identisch sein.

Dies bedeutet für die Pflegeversicherung, dass – im Gegensatz zur Krankenversicherung – ein Privatpatient im Pflegefall nicht anders behandelt werden darf als ein Kassenpatient.  

Auch bei der stationären Unterbringung des Pflegebedürftigen im Altenheim übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Abhängigkeit von der festgelegten Pflegestufe. Bei einer Heimunterbringung stoßen Angehörige schnell an ihre finanziellen Grenzen, sodass eine frühzeitige  Vorsorge dringend zu empfehlen ist.
 

Ambulante Pflegeversicherung

Zusatzversicherung Lexikon
Krankentagegeld
Pflegestufen 1, 2 und 3
Krankenzusatzversicherungen
Auslandsversicherung USA

Sofern der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen
und sein soziales Umfeld dies zulassen, wird die häusliche
Betreuung nach Möglichkeit ambulant in der Wohnung
des Pflegebedürftigen
von einem Angehörigen oder
Bekannten übernommen. 

Die Pflegeperson kann in diesem Fall Pflegegeld in Anspruch nehmen, das die Pflegeversicherung gemäß der festgelegten Pflegestufe für die ambulante Betreuung zahlt. 

Maßgeblich für die Übernahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist letzten Endes das Gutachten des Medizinischen Dienstes . Dieser prüft den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Der Medizinische Dienst agiert unabhängig von einzelnen  Kranken- und Pflegekassen.  Auf den Besuch des Gutachters sollten Pflegebedürftige und Angehörige so gut wie möglich vorbereitet sein, da von seiner Stellungnahme einiges abhängt. Mitunter fällt es der Pflegeperson schwer, im Beisein der pflegebedürftigen Person offen über die Pflegesituation zu sprechen. In diesem Fall kann die Pflegeperson auf einem Gespräch mit dem Gutachter unter vier Augen bestehen.

Dieses Gespräch kann dann zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort stattfinden. Auf jeden Fall sollte man versuchen, die Fragen so wahrheitsgetreu wie möglich zu beantworten. Das erspart einem unter Umständen erheblichen Ärger. Schätzt der Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf anders ein als die Pflegeperson, muss er seine Bewertung begründen.

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