Zahnzusatzversicherung VersicherungenZahnzusatzversicherung – die beliebteste Zusatzversicherung!Seit der Gesundheitsreform 2005 müssen gesetzlich Versicherte für ihre Zahnbehandlungen wesentlich
Alle Kosten, die über diese Regelversorgung hinausgehen, werden Und mit der steigenden Nachfrage ist auch das Angebot gestiegen. In dem dadurch entstandenen Dschungel aus verschiedenen Angeboten den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps, worauf Sie bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung achten sollten. Zahnzusatzversicherung TarifeEinige der privaten Versicherungen machen es den gesetzlichen Wesentlich mehr Vorteile haben Sie, wenn sich die Versicherung Darin enthalten sind dann zum Beispiel nicht nur künstliche Zähne, sondern auch Behandlungen beim Heilpraktiker, Zuschüsse zu Brillen oder Krankenschutz im Ausland. Wählen Sie einen Tarif, der sich auf die von Ihnen benötigten Leistungen beschränkt, um nicht für „überflüssigen“ Zusatzschutz zu zahlen. Zahnzusatzversicherung Leistungskatalog
Besonders wenn Sie Wert auf aufwendige und teure Versorgungen FüllungenDer Klassiker unter den Füllungen ist das Amalgam, eine Mischung unterschiedlicher Metalle. Obwohl dieses Material seit jeher umstritten ist, handelt es sich hierbei um die einzige Zahnfüllung, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird. Für die teurere Alternative der Kunststofffüllung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Allergien. Ansonsten übernimmt sie einen Teil der Kosten, und zwar den Anteil, den eine vergleichbare Amalgamfüllung gekostet hätte. InlaysEine weitere Art der Füllung, die vor allem im Backenzahnbereich angewendet wird, sind die Inlays. Auch hier bekommen Sie nur einen Zuschuss in Höhe einer vergleichbaren Amalgamfüllung von der Krankenkasse, die davon ausgeht, dass eine Amalgamfüllung für die Versorgung des kranken Zahnes ausreichend gewesen wäre. Inlays können zwischen 250 und 500 Euro kosten. ProphylaxeUm gar nicht erst Löcher zu bekommen, die man füllen müsste, unterzieht man sich am besten ab und zu einer professionellen Zahnreinigung. Diese Prophylaxe-Maßnahme macht sich durch längere Zahngesundheit bezahlt, wird aber von der Krankenkasse nicht übernommen. ZahnbehandlungEine Zahnzusatzversicherung scheint also mehr als angeraten. Allerdings leisten längst nicht alle Zahnzusatzversicherungen für diese Formen von Zahnbehandlung. Je nach Bedarf sollten Sie darauf achten, dass Prophylaxe, Paradontose- und Wurzelbehandlungen sowie Kunststofffüllungen mitversichert sind. ZahnspangenDie Versicherung kieferorthopädischer Maßnahmen ist vor allem bei Kindern wichtig. Es gibt aber auch Tarife, die für Kieferorthopädie bei Erwachsenen leisten, auch und gerade dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr greift. Kronen und BrückenWenn einzelne Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Inlays nicht mehr ausreichen, kann Zahnersatz nötig werden. Da die Ersatzteile aus biokompatiblen, meist sehr edlen Werkstoffen bestehen, ist Zahnersatz grundsätzlich sehr teuer. Zu den verschiedenen Formen von Zahnersatz zählen Kronen und Brücken sowie verschiedene Arten von Prothesen. ImplantateWenn ein Zahn komplett gezogen werden muss, weil er zum Beispiel keine ausreichend stabile Verbindung zum Kieferknochen mehr hat, ist eine Überkronung der Zahnlücke nicht mehr möglich. In solchen Fällen kann ein Zahnimplantat helfen, die Lücke wieder zu schließen. ZahnersatzDie Anbieter der Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz: Es wird aber nicht alles erstattet. Aufwändige Privatleistungen, wie z.B. Kronen aus Vollkeramik oder Implantate, sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zahnfarbene Verblendungen von Metallkronen übernehmen viele Anbieter nur bis zum fünften Zahn, und das auch nur an den vorderen Zähnen. Kosmetische LeistungenDas Bleichen oder Weißen von Zähnen oder eine Zahnaufhellung ist inzwischen eine anerkannte Methode zur Aufhellung der Zahnfarbe. Diese Behandlung gehört allerdings zu den „kosmetischen Leistungen“ und wird deshalb weder von der Krankenkasse, noch von der Zahnzusatzversicherung gezahlt. | Zahnzusatzversicherung Vergleich
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