Zahnzusatzversicherung Wartezeit

Zahnzusatzversicherung Bedingungen: Wartezeit

Die Verträge über Zahnzusatzversicherungen sind oft verwirrend und viele Versicherte sind über
Umfang und Grenzen der Leistungen gar nicht genau informiert. Bei der Wahl Ihrer Zahnzusatz-
versicherung sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, zu welchem Zeitpunkt, für welche
Behandlungsarten und in welcher Höhe die verschiedenen Versicherungsanbieter leisten. Denn
keine Gesellschaft übernimmt 100 Prozent aller erdenklichen Zahnersatzkosten. 

Wartezeit
Zahnzusatzversicherung Wartezeit

Deshalb gelten zum einen Leistungsgrenzen, auch Zahnstaffel
genannt, welche die Leistungen in den ersten zwei bis sechs
Vertragsjahren beschränken.Diese Begrenzungen sind äußerst
unterschiedlich von Angebot zu Angebot.

Zudem gilt bei fast allen Angeboten eine Wartezeit von acht
Monaten, das heißt, sofern in dieser Zeit Behandlungstermine Kosten verursachen, fallen diese nicht unter die Erstattung.

Schon laufende oder konkret geplante Behandlungen fallen dementsprechend auch nicht unter den Versicherungsschutz. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um Ihre Zahnzusatzversicherung, denn wenn der Bedarfsfall eintritt, ist es meist schon zu spät.

Durchschnittliche Wartezeit Zahnzusatzversicherung

Sollten kurz nach Vertragsabschluss überraschend Maßnahmen
anfallen, können Sie eventuell versuchen, die Behandlung ganz
oder zum Teil über die achtmonatige Wartezeit hinauszuschieben,
um die tarifliche Erstattung zu erhalten.

Beachten Sie aber, dass auch konkret geplante Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Da der Patient seinen Zahnarzt auf dem Versicherungsantrag von der Schweigepflicht entbinden muss, ist die Versicherungsgesellschaft über solche Maßnahmen meist informiert.
 
Die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei fast allen Anbietern acht Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Kunde zum ersten Mal Leistungen in Anspruch nehmen.
 

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Wartezeiten Infos
Krankenzusatzvers. Wartezeit
Krankenhaustagegeld
Krankentagegeld Wartezeit 
Zahnzusatz ohne Wartezeit

Wer sich nicht rechtzeitig um eine Zahnzusatzversicherung
gekümmert hat und plötzlich mit hohen Kosten für die Zahn-
behandlung konfrontiert ist, stellt sich natürlich die Frage, ob
es auch Tarife ohne bzw. mit geringen Wartezeiten gibt.

Und tatsächlich bieten einige Versicherungsgesellschaften
Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit an.

Bei diesen Sondertarifen sollte man aber genau auf die angebotenen Leistungen achten. Zahnzusatzversicherungen, für die keine Wartezeit gilt, sind in aller Regel auf andere Art und Weise beschränkt. Bei manchen Anbietern werden beispielsweise keine Zahnersatzmaßnahmen erstattet, die schon einmal durchgeführt wurden oder zuvor einmal angeraten waren.

Eine bereits eingesetzte Krone wäre somit nicht mitversichert. Des Weiteren sehen derartige Tarife generelle Summenbegrenzungen vor. Häufig sind die Erstattungssätze auf wenige hundert Euro begrenzt. Außerdem leistet der Versicherer auch ohne Wartezeit nicht für Versicherungsfälle, die schon vor dem Abschluss bestanden haben.

Einige Anbieter bieten auch unterschiedliche Wartezeiten je nach Behandlung an. So gibt es zum Beispiel Tarife, die im Bereich Zahnbehandlung (Zahnreinigung, Kunststofffüllungen o.ä.) auf Wartezeiten verzichten, bei Zahnersatz hingegen die gängige Wartezeit von acht Monaten festlegen.

Generell gilt: Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um sich die Zähne sofort sanieren zu lassen und sie dann wieder zu kündigen, ist nicht möglich.

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