News zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbarDurch das neue Bürgerentlastungsgesetz wird es den Beitragszahlern Bisher konnten lediglich jährliche Höchstbeträge (1500 Euro von Ange- stellten und Beamten bzw. 2400 Euro von Selbstständigen) steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch gilt die volle Abzugsmöglichkeit nur Die Beiträge für Versicherungen welche Zusatzleistungen, wie etwa Krankentagegeld, abdecken, sind auch weiterhin nicht abzugsfähig. Diese News zu Beiträgen der Pflegeversicherung wurden am 28.08.2009 eingestellt. Weitere News zur privaten PflegezusatzversicherungPrivate Zusatzversicherung: Der Trend ist unverändert Rüge wegen rechtlicher Bestimmungen aus Brüssel Privatversicherung darf bei Täuschung kündigen Höhere Einstufung der Pflegestufe ist immer kostenlos Private Pflegezusatzversicherung soll Pflicht werden Beiträge Pflegeversicherung und Krankenversicherung absetzbar | Krankentagegeld Frage: Wie hoch darf es maximal sein?
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