News zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar

Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz wird es den Beitragszahlern
ab 2010 ermöglicht, ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicher-
ung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.

Bisher konnten lediglich jährliche Höchstbeträge (1500 Euro von Ange- stellten und Beamten bzw. 2400 Euro von Selbstständigen) steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch gilt die volle Abzugsmöglichkeit nur
für die Beiträge der Versicherungen, welche die Kosten für eine Basisversorgung im Krankheitsfall tragen.

Die Beiträge für Versicherungen welche Zusatzleistungen, wie etwa Krankentagegeld, abdecken, sind auch weiterhin nicht abzugsfähig.

Diese News zu Beiträgen der Pflegeversicherung wurden am 28.08.2009 eingestellt.

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Von den meisten Versicherungen wird vor dem Abschluss einer Police eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden bestimmte Fragen zu Vorerkrankungen oder sonstigen Risikofaktoren gestellt.

Abhängig davon, wie Ihre Antworten zu in der Vergangenheit aufgetretenen oder bestehenden Krankheiten ausfallen, erhebt die Pflegeversicherung dann Risikozuschläge. Es kann sogar passieren, dass Interessenten aufgrund der Gesundheitsprüfung komplett abgelehnt werden.

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