News zur Pflegeversicherung

Höhere Einstufung der Pflegestufe ist immer kostenlos

Wer eine höhere Einstufung seiner Pflegeversicherung beantragt, muss dafür keinen Cent bezahlen. Die Kosten für die Antragsbearbeitung sowie für die Untersuchung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
müssen von der Krankenkasse vollständig getragen werden.

Oft kommt es jedoch vor, dass die Sachbearbeiter bei den Krankenkasse ihre Kunden diesbezüglich falsch informieren. In Aachen wurde zum Beispiel einem Antragssteller mitgeteilt, dass er die Begutachtung aus eigener Tasche bezahlen müsse, falls die Untersuchungen ergäben, dass er keine höhere Pflegestufe benötige.

Dies ist jedoch definitiv falsch. Die höhere Einstufung in der Pflegestufe ist in Deutschland vom Gesetzgeber klar geregelt: Alle sechs Monate darf eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt werden. Eine frühere Höher-stufung ist ebenfalls möglich, wenn sich der Gesundheitszustand des Antragsstellers kurzfristig erheblich ändert, etwa durch einen Schlaganfall.

Jede Veränderung des Gesundheitszustandes sollte vom Betroffenen schriftlich dokumentiert und dem Antrag beigefügt werden. Die Pflege-
kassen sind gesetzlich verpflichtet, den Antrag zu bearbeiten, die Begut-
achtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden von jedem Ver-
sicherten durch seine Beiträge im Voraus finanziert und dürfen daher auch nicht zu Gunsten der Krankenkasse abgerechnet werden.

Diese News zur Pflegeversicherung wurden am 09.11.2009 eingestellt.

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Die Pflegebedürftigkeit

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Wer gilt als pflegebedürftig?

Die Entscheidung darüber, wer als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft bei gesetzlich Pflegeversicherten der Medizinische Dienst, bei privat Pflegever- sicherten „Medicproof“. Dabei erfolgt auch die Einteilung in eine der beste- henden drei Pflegestufen.

Pflegestufe 1: einmal täglich mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege.
Pflegestufe 2: dreimal täglich insgesamt drei Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege.
Pflegestufe 3: festgestellter Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts.

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