News zu Leistungen der privaten Pflegeversicherung

Privatversicherung darf bei Täuschung auch die Pflegezusatzversicherung kündigen

Wenn sich ein Versicherter Leistungen seiner privaten Versicherung durch Täuschung erschleicht, so ist diese berechtigt, alle Policen des Betreffenden zu kündigen.

Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied so im Fall eines Versicherten,
der sich durch Täuschung die Zahlungen für eine neue Brille erschlichen
hatte. Als seine Versicherung den Schwindel entdeckte und daraufhin
alle Policen des Mannes, inklusive seiner privaten Pflegezusatzversich-
erung
, kündigte, reichte dieser Klage beim Oberlandesgericht Koblenz ein.

Die Richter wiesen nun die Klage mit der Begründung zurück, dass durch
die Täuschung des Mannes das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und
seiner Versicherung zerrüttet und der Versicherung daher eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zuzumuten sei.

Auf Grund der weitreichenden Bedeutung des Urteils und seiner mög-
lichen Folgen für die künftige Rechtssprechung muss es jedoch noch
vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt werden, um endgültige
Rechtskraft zu erlangen.

Diese News zur Leistung der privaten Pflegezusatzversicherung wurden am 16.11.2009 eingestellt.

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Die Entscheidung darüber, wer als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft bei gesetzlich Pflegeversicherten der Medizinische Dienst, bei privat Pflegever- sicherten „Medicproof“. Dabei erfolgt auch die Einteilung in eine der beste- henden drei Pflegestufen.

Pflegestufe 1: einmal täglich mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege.
Pflegestufe 2: dreimal täglich insgesamt drei Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege.
Pflegestufe 3: festgestellter Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts.

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