News zu Leistungen der privaten Pflegeversicherung Privatversicherung darf bei Täuschung auch die Pflegezusatzversicherung kündigenWenn sich ein Versicherter Leistungen seiner privaten Versicherung durch Täuschung erschleicht, so ist diese berechtigt, alle Policen des Betreffenden zu kündigen. Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied so im Fall eines Versicherten, Die Richter wiesen nun die Klage mit der Begründung zurück, dass durch Auf Grund der weitreichenden Bedeutung des Urteils und seiner mög- Diese News zur Leistung der privaten Pflegezusatzversicherung wurden am 16.11.2009 eingestellt. Weitere News zur privaten PflegezusatzversicherungPrivate Zusatzversicherung: Der Trend ist unverändert Rüge wegen rechtlicher Bestimmungen aus Brüssel Privatversicherung darf bei Täuschung kündigen Höhere Einstufung der Pflegestufe ist immer kostenlos Private Pflegezusatzversicherung soll Pflicht werden Beiträge Pflegeversicherung und Krankenversicherung absetzbar | Die Pflegebedürftigkeit
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