News zur Pflegeversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung soll zur
Pflicht werden

Die Koalition aus CDU, CSU und FDP plant neue Zusatzkosten für die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die bisherige Umlageregel-
ung bei der Pflegeversicherung soll durch einen zusätzlichen Kapitalstock
als fünfte Säule gestützt werden.

Die Beiträge hierfür sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rah-
men einer privaten Pflegezusatzversicherung allein aufbringen, eine Beteiligung des Staates oder der Arbeitgeber ist nicht geplant.

Minister Rösner verteidigte die Pläne mit der Begründung, dass auf Grund
des demografischen Wandels die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland rasant ansteigen werde. Die Überlegungen der Regier-
ungsparteien, nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das benö-
tigte Kapital aufbringen zu lassen, sind bei der Opposition auf heftige Kritik gestoßen.

SPD Finanzexpertin Elke Ferner sprach von einem „Abschied von der
Solidarität“. Der Vorsitzende Richter des hessischen Landesgerichtshofes Borchert bezeichnete die Pläne als „nicht umsetzbare Totgeburt“, da
sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar seien.

Diese News zur privaten Pflegezusatzversicherung wurden am 21.10.2009 eingestellt.

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Die Pflegebedürftigkeit

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Wer gilt als pflegebedürftig?

Die Entscheidung darüber, wer als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft bei gesetzlich Pflegeversicherten der Medizinische Dienst, bei privat Pflegever- sicherten „Medicproof“. Dabei erfolgt auch die Einteilung in eine der beste- henden drei Pflegestufen.

Pflegestufe 1: einmal täglich mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege.
Pflegestufe 2: dreimal täglich insgesamt drei Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege.
Pflegestufe 3: festgestellter Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts.

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